Miriam Struhalla: Wer mit einem Kraftfahrzeug fährt, muss den Führerschein dabeihaben. Das regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung. Wer ohne erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Fahren gänzlich ohne Fahrerlaubnis ist laut Straßenverkehrsgesetz hingegen eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Dabei ist es egal, ob die Behörde den Führerschein entzogen oder nur ein Fahrverbot verhängt hat.
Miriam Struhalla: Unnützes Hin- und Herfahren ist laut Straßenverkehrsordnung in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Sie wirdnmit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet. Sie liegt dann vor, wenn man ohne konkretes Ziel innerorts eine Strecke mehrmals abfährt und andere dadurch belästigt. Das erzeugt nämlich vermeidbaren Lärm und vermeidbare Abgase. Das unnütze Hin- und Herfahren wird zwar gelegentlich zur Anzeige gebracht. Allerdings ist es oft nur schwer nachweisbar, weil die Polizei häufig nicht selbst vor Ort ist. Zudem erkennt man nicht, ob die Fahrt tatsächlich unnütz ist – oder nur die Folge fehlender Ortskenntnis. Trotzdem sollte man sich gut überlegen, ob man sich ins Auto setzt, um einfach mal den Kopf frei zu bekommen. Wer dennoch meint, planlos mit dem Auto umherfahren zu müssen, sollte zumindest so unterwegs sein, dass man eine Strecke möglichst nicht mehrmals abfährt. Aus anwaltlicher Sicht kann ich hingegen nur davon abraten, mit dem neuen Sportwagen zehnmal um die Disko herumzufahren: Es gibt zu viele Zuschauer, also potenzielle Zeugen. Diese können am Ende bestätigen, dass man unnütz im Sinne der StVO umhergefahren ist.
Miriam Struhalla: Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, muss die Bereifung am Fahrzeug gewisse Anforderungen erfüllen. Die Straßenverkehrszulassungsordnung regelt, welche das sind: Unabhängig von Straßen- und Witterungsverhältnissen ist eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Wer mit weniger Profil fährt, bezahlt dafür ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Grundsätzlich müssen die Reifen den Witterungsverhältnissen und der Straßenbeschaffenheit angepasst sein „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M+S-Reifen gefahren werden“, besagt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sonst drohen ebenfalls ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Im Sommer kann ich die Winterreifen übrigens einfach weiterfahren. Die StVO ahndet das nicht. Sinnvoll ist es natürlich trotzdem nicht.
Weitere Info zur Straßenverkehrsordnung gibt’s hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/
Titelbilder: Fotos: Markus Monecke, Getty Images/ViewStock
Die EM steht vor der Tür und viele Menschen Fiebern mit. Wenn dann noch die Lieblingsmannschaft ein Spiel gewonnen hat, wird ordentlich gefeiert. Also rein ins Auto und ab zum Korso. Doch was ist dabei eigentlich erlaubt?
Na klar: Im Straßenverkehr geht es immer um gegenseitige Rücksichtnahme. Aber manchmal darf sich auch mal was um uns selbst drehen. Unsere Rechtsexpertin Katharina Meyer erklärt, worauf es dabei ankommt.
Was passiert eigentlich, wenn der TÜV überzogen wurde? Wir haben alle Fristen, Bußgelder und Wissenswertes für euch zusammengefasst.