Niemand steht gerne im Stau. Umso wichtiger ist es, auch hier aufmerksam zu bleiben und sich an die Regeln zu halten. Unsere Expertin Katharina Meyer erklärt, worauf es besonders ankommt.
Nun steht ich nun schon seit einer Stunde im Autobahnstau und nichts bewegt sich. Darf ich kurz aussteigen, um mir die Beine zu vertreten?
Nein, ihr dürft auf der Autobahn nicht aus eurem Fahrzeug aussteigen. Das regelt § 18 Abs. 9 Satz 1 Straßenverkehrsordnung mit dem Wortlaut „Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten“. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn ihr eine Unfallstelle sichern müsst. Selbst für ein menschliches Bedürfnis dürft ihr euer Fahrzeug nicht verlassen. Solltet ihr euer Fahrzeug dennoch verlassen, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Gesetzlich ist es dabei egal, ob der Stau erst fünf Minuten dauert, oder es sich um eine stundenlange Vollsperrung handelt. Allerdings sind die Polizeibeamten meist nachsichtig, wenn es eine lang andauernde Vollsperrung ist, und euch etwa schwindelig geworden ist. Aber Achtung: Die Polizeibeamten können ein Auge zudrücken, müssen es aber nicht – steigt ihr aus eurem Fahrzeug aus, handelt ihr gesetzeswidrig. Solltet ihr dennoch aussteigen, bleibt unbedingt in der unmittelbaren Nähe eures Fahrzeuges. Denn auf keinen Fall dürft ihr die Rettungskräfte behindern.
Darf ich im Stau rechts überholen?
Nach der Straßenverkehrsordnung gilt das Rechtsfahrgebot. Jedes Fahrzeug muss also möglichst weit rechts fahren, die linke Spur dient dem Überholvorgang. Ihr dürft allerdings dann rechts überholen, wenn sich wegen zähflüssigen Verkehrs – also etwa bei Stau – links eine Fahrzeugschlange gebildet hat. Aber auch dann dürft ihr an den Fahrzeugen auf der linken Fahrspur nicht vorbeirasen. Überholt vorsichtig und mit maximal 20 Stundenkilometern mehr. Solltet ihr verbotswidrig rechts überholen, wird es teuer: Ihr bekommt ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Ihr solltet das Rechtsüberholen aber nicht so weit ausdehnen, als dass ihr den Seitenstreifen befahrt. Denn das ist auch im Stau verboten. Etwas Anderes gilt, wenn der Seitenstreifen zum Befahren freigegeben ist. Das regelt dann ein Verkehrsschild – bei einer zweispurigen Autobahn zeigt das Verkehrsschild drei weiße Pfeile auf blauem Grund, wobei der rechte durch eine Linie von den beiden linken abgetrennt ist.
Auch beim Auffahren auf die Autobahn ist rechts überholen unter Umständen erlaubt. Mehr dazu: https://www.motusmagazin.de/ratgeber/auffahren_auf_die_autobahn/
Wie und wann genau muss ich die Rettungsgasse bilden?
Die Rettungsgasse bildet sich immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen. Sie dient der Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Weil Sekunden für die Verunglückten entscheidend sein könnten, sollten die Rettungskräfte und Sanitäter so rasch als möglich bei den Verletzten ankommen. Deshalb gilt: Sobald die Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit fahren, müsst ihr die Rettungsgasse bilden – wer zu lange wartet, dem fehlt oft der nötige Platz zum Rangieren, denn: Spätestens, wenn die Fahrzeuge stehen, muss die Rettungsgasse durchfahrbereit sein.
Gerade weil die Rettungsgasse so wichtig ist, wird es bei Missachtung mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg schon richtig teuer. Behindert ihr dann etwa noch ein Rettungsfahrzeug, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro und neben den zwei Punkten gibt es einen Monat Fahrverbot. Kommt es neben der fehlenden Rettungsgasse zu einer Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld sogar auf 320 Euro, die zwei Punkte und der Monat Fahrverbot bleiben.
Mehr zum Thema Rettungsgasse und wichtigsten Mythen im Überblick gibt’s hier: https://www.motusmagazin.de/ratgeber/richtiges-verhaltenin-der-rettungsgasse/