Zukunftsauto mit roten Signalwellen

Blackbox & Co. –
ab 2024 Pflicht in Neufahrzeugen

Diverse Fahrerassistenzsysteme sind ab dem 7. Juli 2024 in Neuwagen Pflicht. Sie sollen für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Ein Überblick, was alles kommt.

Blackbox – Datenspeicher

Um einen Unfall nachträglich rekonstruieren zu können und um Sicherheitssysteme im Fahrzeug zu analysieren, müssen Neufahrzeuge eine Blackbox an Bord haben. Die ist mit dem Flugdatenschreiber in einem Flugzeug vergleichbar. Sie zeichnet permanent Daten wie Position und Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf und registriert die Aktivierung von Fahrerassistentzsystemen. Obwohl die Box die Daten anonymisiert speichert und sie sich nur um Falle eines Unfalls auslesen lassen, ist der Einsatz dieser Technologie bei Datenschützern umstritten. Die Blackbox lässt sich nicht deaktivieren.

Notbremsassistent

Bei Gefahr – etwa bei einer drohenden Kollision mit Fußgängern oder Radfahrern – greift der Notbremsassistent selbstständig in das Geschehen ein und stoppt das Fahrzeug mittels Notbremsung. Zusätzlich ertönt ein Warnton.

Fahrradfahrer fährt vor einem Auto
Der Notbremsassistent mit automatischer Fußgänger- und Fahrradfahrer-Erkennung nutzt eine Radareinheit im Kühlergrill sowie eine Kamera auf Höhe des Rückspiegels. Die hochauflösende Kamera erkennt die Fußgänger und Fahrradfahrer und eine zentrale Steuereinheit errechnet aus den so übermittelten Daten kontinuierlich die Bewegungsmuster und überwacht die Verkehrssituation vor dem Auto. (Bild: Volvo)

Rückfahrassistent

Er soll den Fahrenden beim Rückwärtsfahren dabei unterstützen, Fußgänger oder Radfahrer hinter dem Fahrzeug zu erkennen. Ist der Rückwärtsgang eingelegt, schalten sich Sensoren und Kameras ein, die den Bereich hinter dem Fahrzeug überwachen.

Notfall-Spurhalteassistent

Der Spurhalteassistent greift ein, wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen oder in den Gegenverkehr zu geraten droht. Dann korrigiert das Lenksystem aktiv die Fahrtrichtung und warnt den Fahrenden. Der Fahrende kann das System bis zum nächsten Start deaktivieren. Dies kann nur über mehrere Handlungen erfolgen – das soll ein versehentliches Abschalten verhindern.

Auto faährt auf der Straße mit einer blauen Fläche vor sich
Der „Lane Assist“ kann ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h erkennen, ob das Fahrzeug unbeabsichtigt die eigene Fahrbahn verlässt. Mit einer korrigierenden Lenkunterstützung kann er die Aufmerksamkeit des Fahrers zurück auf das Fahrgeschehen richten. (Bild: VW)

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent

Der sogenannte Intelligent Speed Assistent (ISA) überwacht das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung. Dazu gleicht das System die tatsächliche Geschwindigkeit mit Informationen der Verkehrszeichenerkennung oder im Navigationssystem hinterlegter Limits ab und warnt optisch, akustisch oder per stärkerem Pedaldruck. Auch der Geschwindigkeitsassistent lässt sich bis zum nächsten Fahrzeugstart deaktivieren.

Schnittstelle zur Alkohol-Erkennung

Neufahrzeuge müssen ab 2024 über eine Vorrichtung verfügen, an die eine Alkohol-Sperre angeschlossen werden kann. Das Fahrzeug startet dann nur, wenn der angeschlossene Alkohol-Tester nicht anschlägt.

Mann am Steuer testet den Alkoholgehalt seines Atems mit einem Testgerät.
Ab 7.Juli 2024 Pflicht: Neufahrzeuge müssen mit einer Schnittstelle ausgerüstet sein, an die sich ein Alkohol-Tester anschließen lässt. Das Fahrzeug lässt sich dann nur startet, wenn Fahrerin oder Fahrer nicht alkoholisiert ist. (Bild: Volvo)

Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner

Nimmt Müdigkeit zu oder lässt die Aufmerksamkeit nach, greift dieses Warnsystem ein, indem es den Fahrenden akustisch warnt. Das System erfasst Augen-, Lid- und Lenkbewegungen, gleicht diese mit KI-Daten ab und kann Müdigkeit erkennen. Auch hier melden Datenschützer Bedenken an, weil die Daten bei der Aufklärung von Unfällen eingesetzt werden könnten.

Notbremslicht

Bei starken Bremsmanövern muss das Bremslicht künftig in schneller Folge blinken. Das flackernde Licht soll den nachfolgenden Verkehr warnen. Sobald das Fahrzeug steht, leuchtet das Bremslicht durchgehend. Zusätzlich schaltet sich automatisch die Warnblinklichtanlage ein.

Titelbild: Bosch
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