Alle neu zugelassenen E-Autos müssen ab 1. Juli 2021 mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgerüstet sein. Der Sound soll Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen mit Elektroautos schützen.

Hast du Töne?
Sound-Pflicht für E-Autos

Alle neu zugelassenen E-Autos müssen seit dem 1. Juli 2021 mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgerüstet sein. Der Sound soll Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen mit Elektro-Autos schützen.

Reine Stromer sowie Hybrid-Autos müssen laut EU-Verordnung nun ein künstliches Fahrgeräusch von sich geben, das beim Anfahren lauter wird. Oberhalb der Grenze von 20 Stundenkilometern kann das AVAS dann langsam leiser werden. Denn ab dieser Geschwindigkeit ist das Abrollgeräusch der Reifen zu hören. Beim Rückwärtsfahren müssen die E-Fahrzeuge ebenfalls einen Warnton von sich geben. In den USA ist AVAS übrigens bereits seit 2020 bei Neuzulassungen Pflicht. Dort muss das E-Auto bereits im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch abgeben. Der Sound muss außerdem bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern lauter werden.

Die EU-Verordnung schreibt vor:

  • Der Sound muss dem eines Verbrenners der gleichen Bauart ähneln. Ein Fiat 500 darf sich also nicht wie ein V8-Mustang anhören. Der Ton muss aber nicht genauso klingen wie ein Verbrenner. Musikstücke, abstrakte Sounds und Naturgeräusche sind jedoch verboten.
  • Die Dezibel-Zahl ist vorgegeben. Sie muss zwischen 56 und 75 liegen. Zum Vergleich: Moderne Staubsauger kommen auf Werte um die 60 bis 70 Dezibel. Damit auch ältere Menschen mit schlechtem Gehör die Fahrgeräusche der Elektro-Autos wahrnehmen können, muss eine von zwei geforderten Frequenzen unter 1.600 Hertz liegen.
  • Beim Neustart des Fahrzeugs muss der Ton aktiviert werden. Eine manuelle „Pausenfunktion“– wie bei aktuell erhältlichen Modellen – ist nicht mehr möglich. Die Lautstärke darf sich der Geschwindigkeit anpassen.
Den Erkennungssound für das VW-Modell ID.3 hat Leslie Mandoki kreiert. Er war Mitglied der damaligen Pop-Band Dschinghis Khan. Bild: Volkswagen AG
Den Erkennungssound für das VW-Modell ID.3 hat Leslie Mandoki kreiert. Er war Mitglied der damaligen Pop-Band Dschinghis Khan. Bild: Volkswagen AG

Eigener Soundtrack für die Marke

Für die Fahrzeug-Hersteller bietet sich mit der EU-Verordnung aber auch eine neue Spielwiese. Denn wie sich der E-Auto-Sound genau anhören muss, ist nicht vorgegeben. Die Autobauer können ihren Stromern also ein individuelles Sound-Design verpassen. Die Marke soll künftig nicht mehr nur am Aussehen, sondern auch am Sound erkannt werden. Dafür haben sich einige Hersteller bereits prominente Unterstützung an Bord geholt.

Hollywood-Komponist kreiert Fahrgeräusch

BMW etwa hat den deutschen Hollywood-Komponisten und Oscar-Gewinner Hans Zimmer mit der Kreation künstlicher Fahrgeräusche beauftragt. Zu dessen Musik ist immerhin schon Jonny Deep in „Fluch der Karibik“ über die Leinwand geturnt.

Leslie Mandoki wurde mit der damaligen Pop-Band Dschinghis Khan berühmt. Auf ihn fiel die Wahl von Volkswagen. Der Komponist hat den Erkennungston für das VW-Modell ID.3 kreiert.

So hört sich das künstliche Fahrgeräusch des VW ID.3 an. Quelle: Volkswagen AG

Trotzdem aufpassen

Fußgänger und Radfahrer können sich seit dem 1. Juli allerdings nicht in Sicherheit wiegen. Denn bereits zugelassene Elektrofahrzeuge dürfen bis auf Weiteres geräuschlos unterwegs sein. Fußgänger sollten also trotz der Neuregelung beim Überqueren von Straßen und auf Parkplätzen besonders vorsichtig sein und lieber einmal mehr nach links und nach rechts schauen.

Titelillustration: Adobe Stock/fotohansel
Zurück zur Startseite

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

2 Kommentare

  1. Mir war nicht bewusst, dass es verpflichtend ist, dass E-Autos Töne haben müssen. Ist das nur in Deutschland so oder International? Das würde mich sehr interessieren. Das könnte bezüglich BMW EU Reimports interessant werden.

Nach oben scrollen