Ja, sind sie. Und zwar immer dann, wenn man sie braucht. In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte muss man Winterreifen draufhaben. Wer mit Sommerreifen im Winter in einen Unfall verwickelt ist, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht einspringt und sein Handeln rechtlich als grob fahrlässig eingestuft wird.
55 Prozent der Deutschen wissen nicht, wann Winterreifen Pflicht sind. Das zeigte eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag von CHECK24. Mehr als die Hälfte der Befragten beantwortete die Frage nach der Winterreifenpflicht falsch: Ein Fünftel ging davon aus, es gäbe überhaupt keine Pflicht für Winterreifen. 35 Prozent antworteten mit der Richtlinie „von O bis O“ (Oktober bis Ostern). Die ist aber kein Gesetz, sondern nur eine Faustregel – allerdings eine gute.
Nur 36 Prozent der Befragten waren sich darüber im Klaren, dass es in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht gibt. Das bedeutet, wenn es draußen kalt und auf den Straßen glatt ist, braucht das Auto eine dazu passende Bereifung.

Ganzjahresreifen? Ja, unter einer Bedingung!
Der Oktober geht bereits zu Ende, die Tage werden merklich kürzer: Also ist es höchste Zeit für den Reifenwechsel! Denn die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Absatz 3a) verpflichtet Autofahrer „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ zu Winter- oder Ganzjahresreifen. Letztere sind im Winter auch erlaubt, solange sie mit dem „Alpine-Symbol“ (Schneeflocke-im-Berg) gekennzeichnet sind. Allerdings sind diese Allwetterreifen letztendlich ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen – und damit weder bei großer Hitze noch bei eisiger Kälte sicherheitstechnisch optimal.
