Geht eine Starthilfe zwischen zwei Fahrzeugen schief, kann das teuer werden. Der Geschädigte bleibt im Zweifel auf seinen Kosten sitzen.
Werden bei einer Starthilfe zwischen zwei Autos die Kabel falsch angeschlossen, kann das zu gravierenden Schäden an elektrischen Bauteilen führen. Für einen geschädigten Fahrzeug-Besitzer wird es allerdings schwierig, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine entsprechende Klage auf Schadenersatz wurde im Sommer 2020 vom Amtsgericht München abgewiesen.
Kabel verwechselt
Kläger war ein DJ, der im Sommer 2016 für eine Hochzeitsfeier engagiert worden war. Er bat Gäste um Starthilfe für sein Auto. Ein Gast half ihm. Allerdings sagte der Beklagte aus, den Kläger darauf hingewiesen zu haben, sich mit Starthilfe nicht auszukennen. Bei der Starthilfe muss es zu einer sogenannten Verpolung gekommen sein. Die Kabel wurden also verkehrt herum mit dem Minus- und Pluspol der Auto-Batterie verbunden. Die Folge waren unter anderem Defekte an DVD-Spieler und Klimaanlage im Fahrzeug des DJs.
Eigenes Risiko
Für den von einem Gutachter auf rund 3.500 Euro geschätzten Schaden forderte der Kläger Schadenersatz. Diese Forderung wurde jedoch von der Richterin abgewiesen. Denn der Beklagte habe ausdrücklich darauf hingewiesen habe, sich nicht mit Starthilfe auszukennen. Das Gericht sah auch keine grobe Fahrlässigkeit. Eine mögliche Verwechslung der Kabel sei kein „über das gewöhnliche Maß gehendes Verschulden“, so der Richter. Zudem habe der Gast den DJ darüber informiert, bereits Alkohol getrunken zu haben.
Wie ihr richtig Starthilfe gebt, lest ihr hier: https://www.motusmagazin.de/ratgeber/wenn-nix-mehr-geht-starthilfe-fuers-auto/