Ein gutes Fahrradlicht muss nicht teuer sein. Wichtig ist die Helligkeit der Lampe. Auch günstige Fahrradbeleuchtung erfüllt dieses Kriterium häufig, zeigt das aktuelle Ergebnis von Stiftung Warentest.
Gute Fahrradbeleuchtung muss nicht teuer sein. Stiftung Warentest hat 13 Frontscheinwerfer und sechs Rücklichter für das Fahrrad getestet – alle akkubetrieben. Preis-Leistungs-Sieger ist das Akku-Frontlicht Aura 35 USB von Sigma für 25 Euro, das mit einer guten Ausleuchtung punktet. Den Gesamtsieg fuhr der Trelock LS 760 I-Go Vision für 99 Euro ein, der mit einer Leuchtstärke von 100 Lux die gesetzlichen Vorgaben um das Zehnfache übertrifft. Er ist die einzige Fahrradbeleuchtung mit der Testnote „Sehr gut“, dafür aber auch das teuerste Modell. Der Trelock LS 760 I-Go bietet eine digitale Wasserwaage für die richtige Ausrichtung und eine minutengenaue Restakku-Anzeige. Günstige Fahrradbeleuchtung gibt es auch bei den Rückleuchten. Dort siegte das Modell Blaze von Sigma für 20 Euro. Aber auch die anderen fünf Produkte von 12 bis 27 Euro überzeugten im Test. (SP-X)
Vorteile von Akku-Fahrradlampen
Fahrradlampen sind immer häufiger akkubetriebene LED-Module. Die strahlen heller als herkömmliche Halogenlampen und sind zudem auch haltbarer. Sie werden per USB-Anschluss aufgeladen und machen den zusätzlichen Krafteinsatz für den Dynamo obsolet.
Wann benötige ich eine Fahrradlampe?
Die Antwort ist vermeintlich einfach – aber im Zweifel auch Auslegungssache: bei schlechter Sicht. Die Lampe muss also angeschaltet sein, wenn es dunkel wird oder die Sicht witterungsbedingt schlecht ist. Deshalb gilt: Lieber zu früh eingeschaltet als zu spät. Übrigens: die STVZO scheibt vor, dass nur Fahrradlichter mit Prüfsiegel zugelassen sind. Beim Kauf sollte man sich deshalb auf Markenprodukte verlassen. Das Fahren ohne oder mit einer nicht zugelassenen Fahrradlampe kann eine Verwarnung oder sogar ein Bußgeld nach sich ziehen.
Rücklicht nicht vergessen
Beim Fahrradlicht geht es nicht nur ums Sehen, sondern auch ums Gesehen werden. Das ist ein entscheidender Sicherheitsaspekt, denn Rücklichter machen auch Fahrzeuge auf den Fahrradfahrer aufmerksam, die der noch gar nicht sieht. Schließlich hat er kein Rücklicht, wie es Autofahrer haben. Ein funktionierendes Rücklicht ist deshalb ebenso Vorschrift wie das Frontlicht.