Autokauf im Internet: Erst
informieren – dann klicken

Im Corona-Lockdown hat der Online-Kauf von Fahrzeugen deutlich zugelegt. Doch wer diesen per Mausklick abschließen will, sollte ein paar Regeln kennen und generell vorsichtig agieren.

Wer ein neues Auto kaufen will, wird in der Regel zunächst auf den einschlägigen Online-Fahrzeugbörsen suchen und erst nach Besichtigung und Probefahrt vor Ort einen klassischen Kaufvertrag abschließen. Doch es gibt auch Möglichkeiten, ein Auto verbindlich per Mausklick zu kaufen. Wer sich für diese seit Corona weiter im Aufwind befindliche Form des Handels entscheidet, sollte einige der Spielregeln im Netz kennen, um Fehler oder böse Überraschungen zu vermeiden.

Ist der Händler vertrauenswürdig?

Eine der wichtigen Fragen bei Online-Bestellungen betrifft die Vertrauenswürdigkeit des Händlers. Um sich vor möglicherweise betrügerischen Angeboten zu wappnen, sollte man sich unter anderem von Erfahrungen anderer Nutzer leiten lassen und deren Bewertungen anschauen. Finden sich viele Feedbacks anderer Kunden und gibt es zudem gute Noten, steigen auch die Chancen, dass hinter dem vorliegenden Angebot auch ein seriöser Händler steckt. Gibt es eine neue Handels- oder Vermittlungsplattform, sollten sich dazu Artikel in der Presse finden.

Wer beim Online-Kauf nicht aufpasst, verliert womöglich Geld. Bild: krisanapong detraphiphat/Getty Images

Treuhandservice nutzen

Nach einer erfolgreich beendeten Internetauktion stellt sich oft noch das Problem der Bezahlung. Wer in Vorleistung geht und die Summe überweist, kann möglicherweise leer ausgehen, denn immer mal wieder wird hier mit falschen Identitäten, gekaperten Accounts und Briefkastenfirmen gearbeitet. Auf der sicheren Seite ist man, wenn der Verkäufer die Bezahlung bei Abholung verlangt. Soll das Geld jedoch überwiesen werden, nutzt der Käufer idealerweise einen sogenannten Treuhandservice, den Auktionsplattformen bei höherpreisigen Artikeln anbieten. Dabei überweist der Käufer die Summe zunächst auf das Konto vom Treuhandservice, der das Geld erst an den Verkäufer zahlt, wenn zuvor Warenerhalt und korrekter Zustand bestätigt wurden.

Vertrag per E-Mail ist bindend

Neben der Möglichkeit eines Direktkaufs per Online-Auktion lassen sich mittlerweile Autos auch auf anderen Plattformen direkt im Netz mit online abschließbaren Kaufverträgen bestellen. Auch hier sollte man als Kunde umsichtig agieren, denn selbst wenn ein Vertrag nur per E-Mail geschlossen wurde, ist dieser dennoch bindend. Käufer und Verkäufer schließen wie im echten Handel mit einer schriftlichen Willenserklärung einen bindenden Vertrag ab. Sollte es zum Streit darüber kommen, ob ein Vertrag wirklich zustande kam, ist es von Vorteil, wenn sich der Nachweis erbringen lässt, dass die per Mail verschickte Willenserklärung den Adressaten erreicht hat. Deshalb sollten E-Mails mit einer Empfangsbestätigung verschickt werden. Idealerweise wird der Abschluss zusätzlich noch per Fax oder Brief bestätigt.

Zweiwöchiges Widerrufsrecht

Die Willenserklärung ist auch anfechtbar, wenn einem ein Fehler unterlaufen ist, weil zum Beispiel ein falscher Preis übermittelt wurde. Wem ein solcher Fauxpas auffällt, sollte umgehend reagieren, damit der Vertragsabschluss nichtig wird. Wie bei Online-Geschäften üblich, gilt auch beim Kauf von Autos bei Händlern ab dem Augenblick der Warenübergabe ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Will man den Vertrag widerrufen, muss man dies dem Händler in schriftlicher Form erklären.

AGB beachten

Bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, sollte man sich die AGBs des Verkäufers durchlesen. Auf diese müssen auf der Händler-Webseite hingewiesen werden und sie müssen zudem so platziert sein, dass sie für Kunden gut sichtbar sind. Andernfalls werden diese nicht Bestandteil des Vertrags.

Titelbild: Mercedes-Benz
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