Keine Maskenpflicht im Auto –
aber im Verbandskasten

Was erwartet Autofahrer ab Neujahr? Wir haben die neuen Regeln für euch zusammengefasst:

Maskenpflicht im Verbandskasten

Eine Maskenpflicht am Steuer wird es auch 2022 nicht geben. An Bord sein sollte der Mund-Nasen-Schutz aber dennoch. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor. Wann genau im neuen Jahr diese in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Wer den Verbandkasten dann jedoch nicht um zwei Masken ergänzt, muss den Angaben zufolge mit einem Bußgeld rechnen. Bisher sind fünf Euro fällig, wenn die Erste-Hilfe-Ausrüstung unvollständig ist.

Neue Assistenten

Neue Fahrzeug-Typen müssen ab dem 6. Juli 2022 mit ­zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben ist unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), der den Fahrer bei Überschreiten des aktuellen Tempolimits warnt. In der Regel dürfte dazu die Daten der kamerabasierten Verkehrszeichenerkennung genutzt werden. Zu den weiteren obligatorischen Helfern zählen ein Notbremsassistent und ein Notfall-Spurhalteassistent. Darüber hinaus werden ein Unfalldatenspeicher (Black Box) und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre zur Pflicht. Zunächst gilt die Regelung für neue Typen, ab 2024 für alle Neuwagen.

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent wird Pflicht – unter anderem auf Basis kamerabasierter Verkehrszeichenerkennung. Bild: AdobeStock/vchalup
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent wird Pflicht – unter anderem auf Basis kamerabasierter Verkehrszeichenerkennung. Bild: AdobeStock/vchalup

Höherer CO2-Preis

Kraftstoff dürfte im kommenden Jahr teuer bleiben. Am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch der Preis für den Liter Benzin um 8,4 Cent steigt. Diesel wird um 9,5 Cent teurer. Wie viel der Sprit letztendlich kostet, hängt aber auch von der Ölpreisentwicklung ab.

Schärfere Förderkriterien für Plug-in-Hybride

Die E-Auto-Prämie erhalten Käufer:innen eines Plug-in-Hybriden ab dem 1. Januar nur noch, wenn das Modell eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist. Später sind 80 Kilometer vorgeschrieben – ursprünglich sollte das 2025 der Fall sein, die neue Bundesregierung will nun schon 2023 strenger werden. Bislang lag der Mindestwert bei 40 Kilometern, beziehungsweise einem Maximal-Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Die Emissionsgrenze bleibt auch im kommenden Jahr unverändert.

Die E-Auto-Prämie erhalten Käufer:innen eines Plug-in-Hybriden nur noch, wenn das Modell eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist. Bild: AdobeStock/REMINDFILMS
Die E-Auto-Prämie erhalten Käufer:innen eines Plug-in-Hybriden nur noch, wenn das Modell eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist. Bild: AdobeStock/REMINDFILMS

Führerschein-Tausch

Viele alte Führerscheine verlieren im kommenden Jahr ihre Gültigkeit. Wer zwischen 1953 und 1959 geboren ist und noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzt, muss dieses bis zum 19. Januar gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Der kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt ein Verwarngeld von zehn Euro.

Falls ihr noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzt, müsst ihr dieses gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Bild: SP-X
Falls ihr noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzt, müsst ihr dieses gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Bild: SP-X

Was sich 2021 bei der Führerscheinprüfung geändert hat, und wann ihr eure Führerscheine umtauschen müsst, lest ihr hier:
https://www.motusmagazin.de/aktuelles/fuhrerscheinprufung-was-sich-andert/

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