Keine Beschränkung mehr
Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert. Ab dem 1. April ist es möglich, die praktische Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird. Will heißen, man darf trotzdem ein Auto mit Schaltung lenken. Auf dem Führerschein ist also künftig keine mehr „Automatikbeschränkung“ vermerkt.
Schulung muss sein
Ganz ohne Einführung ins Schalten geht es freilich nicht. Voraussetzung dafür ist, dass zehn Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden und die Fahrschule bescheinigt, dass Führerscheininhaber*innen in der Lage sind, auch ein solches Fahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Mit dieser Regelung will das Bundesverkehrsministerium „den Verkehr sicherer und nachhaltiger machen, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschüler*innen gesteigert und somit auch der Einsatz solcher Fahrzeuge in den Fahrschulen gefördert wird.“
Prüfung teurer
Seit Jahresbeginn ist die praktische Führerscheinprüfung in Deutschland teurer. Nach Angaben der Dekra kostet die Prüfung dann nicht mehr wie zuletzt knapp 90, sondern etwa 117 Euro. Grund für die Preiserhöhung sind einige Änderungen im Prüfungsablauf, die mit der „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ in Kraft getreten sind. Der Aufgabenkatalog der praktischen Fahrprüfung wurde für alle Führerscheinklassen erweitert, die Dauer der Prüfung um zehn Minuten verlängert und am Ende wird nun statt einer handschriftlichen Prüfdokumentation, ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt. Außerdem beinhaltet künftig jede Führerscheinprüfung ein abschließendes fünfminütiges Feedbackgespräch.