900 Euro: Staat fördert Ladestationen

900 Euro: Staat fördert
Ladestationen

Alternative Antriebe sind voll im Kommen. Ob E-Auto oder Hybrid, bei diesen Fahrzeugen braucht man eine Ladestation. Wer sich jetzt eine solche zulegen möchte, kann beim Staat eine Förderung von 900 Euro beantragen. Wie das geht, verraten wir euch!

Jeder, der mit dem Gedanken spielt, sich ein Hybrid oder E-Auto zuzulegen, hat jetzt noch einen Punkt mehr auf der Pro-Seite stehen. Ab dem 24. November gibt es vom Staat eine Förderung in Höhe von 900 Euro für den Kauf und die Installation einer neuen Ladestation.

Bereits jetzt hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Liste aller förderfähigen Ladestationen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Auf dieser befinden sich neben Modellen der bekannten Automobilhersteller auch einige von anderen Anbietern wie ABB oder Juice Technology. Die Auswahl ist groß, mehr als 100 Produkte von über 50 unterschiedlichen Herstellern werden vom Staat bezuschusst. Aber wie bei jeder anderen Förderung, gibt es auch bei dieser einige Anforderungen.

Die KfW hat die Förderliste für Wallboxen veröffentlicht. (Foto: Mahle)
Die KfW hat die Förderliste für Wallboxen veröffentlicht. (Foto: Mahle)

Die Förderung startet ab dem 24. November und kann auf der Website der KfW eingereicht werden. Pro Ladepunkt gibt es einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro, aber nur, wenn die Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen. Zu beachten ist, dass die Förderung vor dem Kauf der Ladestation beantragt werden muss und schon im Antrag angegeben werden muss, wie viele Ladepunkte angebracht werden! Sind es mehrere, so kann jeder Punkt mit 900 Euro vom Staat gefördert werden. Bei dieser Förderung werden nur Ladestationen für den privaten Gebrauch vom Staat bezuschusst, und der Ladestrom muss aus erneuerbaren Quellen stammen, also zum Beispiel aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage. Für eine solche Anlage, den Umbau zu barrierefreiem Stellplatz oder Garage und Maßnahmen für den Schutz gegen Einbruch, können weitere Förderungen beantragt werden! Ebenfalls wichtig ist, dass die Ladestation fabrikneu ist und intelligent steuerbar. Wenn all das beachtet und die Förderung genehmigt wurde, wird der Zuschuss direkt auf ein angegebenes Konto ausgezahlt.

Die Förderung kann ab 24. November von privaten Eigentümern, Vermieter, Mietern und Wohneigentümergemeinschaften beantragt werden (Foto: VW)
Die Förderung kann ab 24. November von privaten Eigentümern, Vermieter, Mietern und Wohneigentümergemeinschaften beantragt werden (Foto: VW)

Also am besten jetzt die Liste der KfW durchstöbern, da gibt es alle förderfähigen Exemplare und es können in den nächsten Wochen sogar noch weitere ergänzt werden!

Titelbild: Webasto
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