Haargenau
das Gleiche

Wer seinen Neuwagen in der freien Werkstatt inspizieren lässt, setzt seinen Garantieanspruch aufs Spiel? Nonsens. Jeder Kunde hat das Recht, selbst zu entscheiden, in welche Werkstatt er geht.

Er heißt Clément, und er schneidet Haare wie ein Weltmeister. Nach Jahren des Suchens haben Sie endlich einen Friseur gefunden, der Ihnen die Haare genauso schneidet, wie Sie es möchten – nicht zu kurz, nicht zu lang, vielleicht noch ein wenig Farbe rein, perfekt. Jahrelang vertrauen Sie einzig diesem einen Haarkünstler. Clément kennt nicht nur Ihre Haare, sondern auch Ihre Hobbys und das nächste Reiseziel, und beim letzten Weihnachtsmarkt haben Sie sogar einen Glühwein mit ihm getrunken. Nach einiger Zeit haben Sie Lust auf ein wenig Veränderung – es ist Zeit für ein neues Shampoo. Vielleicht eines mit Macadamia-Papaya-Kokos-Geruch. Sie kaufen eines der Marke Tolle-Tolle. Ihre Haare duften wunderbar und Sie denken: Jetzt aber schnell zu Clément, damit auch der Schnitt endlich zum neuen Lebensgefühl passt. Aber was lesen Sie da auf der Shampooverpackung? „Benutzer dieses Shampoos dürfen ihre Haare lediglich bei einem autorisierten Tolle-Tolle-Friseur schneiden lassen.“

Keine Werkstattbindung

Vielleicht denken Sie jetzt: Alberne Geschichte, so etwas gibt es doch gar nicht. Beim Shampoo-Haarschnitt-Thema mag das stimmen. In der Kfz-Werkstattwelt werden Kunden hingegen genau solche Märchen als Tatsachen erzählt. „Immer wieder hört man, dass man als Kunde mit dem Neuwagen zur Wartung in die Vertragswerkstatt muss, weil man sonst seine Garantie oder Sachmängelhaftung verliert. Da ist allerdings überhaupt nichts dran“, sagt Prof. Dr. Kai Ullrick Hopp, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wandscher & Partner in Oldenburg. „Der Fahrzeughersteller darf mir nicht vorschreiben, dass ich meinen Wagen in seinem Werkstattnetz zu warten habe.

Jeder Kunde hat das Recht, Inspektionen dort machen zu lassen, wo er will – immerhin zahlt er die Wartung ja aus der eigenen Tasche.“ Fakt ist: Die Erfüllung von garantierten Leistungen darf zwar an bestimmte Vorgaben gekoppelt sein, nicht aber an eine Werkstattbindung. Wichtig ist, dass das Auto entsprechend den Vorgaben des Herstellers gewartet wird. Der Kunde sollte also bei der Werkstatt seines Vertrauens nachfragen, ob sie nach Herstellervorgaben arbeitet.

Bild: AdobeStock/Jacob Lund
Bild: AdobeStock/Jacob Lund

Panik! Panik!

Früher war es normal, dass Hersteller ihre Werkstattzwänge offen kommuniziert und teilweise sogar in die Servicehefte der Fahrzeuge gedruckt haben. Mittlerweile ist ihnen das gesetzlich verboten worden. Seitdem wird subtiler Panik gemacht und Unsicherheit verbreitet. Gerade in Vertragswerkstätten heißt es auch heute noch oft: „Wenn Sie Ihre Garantieansprüche nicht verlieren wollen, sollten Sie schon lieber zu uns kommen.“

Was geschieht, wenn der Kunde das nicht tut? Ein Beispiel: Martin und Klara kaufen beide einen Neuwagen mit sieben Jahren Durchrostungs-Garantie. Martin geht regelmäßig in die Vertragswerkstatt und lässt sein Auto dort inspizieren. Auch Klara bringt ihren Wagen planmäßig zur Inspektion – allerdings in die freie Werkstatt, die das Auto ebenfalls nach allen Vorgaben des Herstellers wartet. Schöner Nebeneffekt für Klara: In der freien Werkstatt liegen die Preise meist deutlich unter denen der Vertragswerkstatt. Nach drei Jahren fangen beide Autos an zu rosten. In welchem Fall zieht die Herstellergarantie?

Wer bei Mängeln haftet

Außer der Garantie gibt es auch noch die Sachmängelhaftung, die oft auch Gewährleistung genannt wird. Sie ist gesetzlich geregelt – im Gegensatz zur Herstellergarantie, die nur vertraglich geregelt ist. Kauft eine Privatperson einen Neuwagen beim Händler, gilt die Sachmängelhaftung normalerweise zwei Jahre. Herstellervorgaben darf es bei der Sachmängelhaftung nicht geben – also gibt es auch hier keine Werkstattbindung.

Wichtig wird die Sachmängelhaftung, wenn der Käufer mangelhafte Ware gekauft hat – selbst dann, wenn er das erst viel später merkt. Hat der Käufer sich beispielsweise im Winter einen Wagen gekauft und merkt im Sommer erst, dass die Klimaanlage nicht funktioniert, gilt die Sachmängelhaftung dennoch. „Der Käufer sollte dann auf Nacherfüllung pochen. Wird der Schaden dabei nicht behoben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder auf Kaufpreisminderung bestehen“, sagt Hopp. Und mit dem so zurückerstatteten Geld könnte man sich ja etwas Schönes gönnen – zum Beispiel einen Friseurbesuch bei Clément.

Titelbild: AdobeStock/ Jacob Lund
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18 Kommentare

  1. Dietrich Schneider

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Werkstatt. Gut zu wissen, dass die Sachmängelhaftung dennoch gilt. Ich werde mal eine Werkstatt für Mercedes Autos aufsuchen.

  2. Die Wartung übernehme ich tatsächlich sogar oft selbst. Dafür habe ich eine Werkstatt und vor kurzem sogar extra einen Industriebeschichtung auf den Boden verlegen lassen. So kann ich frei mit allen notwendigen Substanzen arbeiten.

  3. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Werkstatt. Gut zu wissen, dass es keine Werkstattbindung gibt. Ich werde mir eine neue Kfz Werkstatt suchen.

  4. Herzlichen Dank für diesen Beitrag. Mein PKW müsste dringend repariert werden, weil ich vor einiger Zeit einen Unfall hatte. Außerdem weist er aufgrund seines Alters mittlerweile Abnutzungsspuren auf. Es wäre toll, wenn mein Fahrzeug wieder etwas schöner aussieht.

  5. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema KFZ. Gut zu wissen, dass es auch keine Werkstattbindung gibt. Ich möchte mich als KFZ Mechatroniker auf einige Stellenangebote bewerben.

  6. Danke für diesen Beitrag. Ich gehe seit einiger Zeit immer zur selben Werkstatt, weil ich mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis sehr zufrieden bin. Hoffentlich bleibt mir und meinem PKW dieser Ort erhalten.

  7. Ich hatte einen Autounfall. Dadurch konnte ich eine Smart Repair für das KfZ machen lassen. Gut zu wissen, dass man auch keine Werkstattbindung hat bei einem neuen Wagen.

  8. Der Artikel gefällt mir wirklich gut, besonders da ich auch zu einer neuen Kfz-Werkstatt wechseln möchte und nicht einsehe, warum mir ein Hersteller vorschreiben sollte, wo ich hingehe, wenn ich es mir doch selber aussuchen kann. Mir war nicht klar, dass Hersteller früher ihre Werkstattzwänge sogar in die Servicehefte gedruckt haben.

  9. Mein Mann hat eine eigene Autowerkstatt. Zu ihm gehe ich auch immer für die Inspektion. Der Beitrag hat interessante Punkte zum Thema Werkstattbindung. Ich gehe natürlich immer zu ihm, aber bei anderen muss er mehr kämpfen.

  10. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Garantieanspruch. Gut zu wissen, dass dieser beim Besuch einer freien Werkstatt nicht verloren geht. Ich hatte einen Unfall und bin nun auf der Suche nach einer Motorradwerkstatt für Suzuki.

  11. Gut zu wissen, dass man als Kunde Inspektionen in der KFZ Werkstatt machen lassen kann, in der man will und nicht gebunden ist. Ich teile mir ein Auto mit meinem Partner. Zum Glück kümmert er sich zum größten Teil darum. Nichtsdestotrotz möchte ich mich diesbezüglich auch gut auskennen.

  12. Wir müssen dringend eine KFZ Werkstatt mit unserem Familienauto aufsuchen gehen. Dabei ist es gut zu wissen, dass man sich dabei die Werkstatt aussuchen kann und keinen Garantieanspruch verliert. Danke für diesen Beitrag.

  13. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Werkstatt. Ich habe auch mal mein Auto in einer Kfz Werkstatt inspizieren lassen. Es ist interessant, dass der Fahrzeughersteller einem nicht vorschreiben darf, dass man seinen Wagen in seinem Werkstattnetz zu warten habe.

  14. Dietrich Schneider

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Autowerkstatt. Gut zu wissen, dass man seinen Garantieanspruch mit der Wahl seiner Autoreparaturstelle nicht aufs Spiel setzt. Ich hatte vor kurzem einen Autounfall und mein Wagen muss nun in die Reparatur.

  15. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Kaufvertrag. Interessant, dass es unterschiedlich ist wer bei Mängeln haftet. Ich möchte auch gerne einen Kaufvertrag erstellen lassen.

  16. Vielen Dank für diesen Beitrag über die Kfz-Werkstatt bei Inspektionen. Gut zu wissen, dass man dafür nicht in die Vertragswerkstatt des Herstellers muss, sondern die Kfz-Werkstatt selbst wählen kann. Bei mir steht nun auch eine Inspektion an und daher wollte ich mich hier mal informieren.

  17. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einer fachmännischen Demontage von einer nicht genutzen Werkstatt. In diesem Zusammenhang ist es auch gut zu wissen, dass man sich aussuchen kann, welche Werkstatt man besuchen möchte. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  18. Gut zu wissen, dass jeder Kunde das Recht hat, zur KFZ Werkstatt seiner Wahl zu gehen. Darüber wird man leider nicht wirklich informiert. Vielen Dank für den informativen Beitrag.

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