Wer sich nicht an die StVO hält,
muss Bußgeld zahlen

Manchmal fehlt einem was im Leben. So auch im Straßenverkehr. Anwältin Miriam Struhalla erklärt: Wer sich nicht an die StVO hält, muss Bußgeld zahlen.

Wie wichtig ist es, den Führerschein mitzuführen?

Miriam Struhalla: Wer mit einem Kraftfahrzeug fährt, muss den Führerschein dabeihaben. Das regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung. Wer ohne erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Fahren gänzlich ohne Fahrerlaubnis ist laut Straßenverkehrsgesetz hingegen eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Dabei ist es egal, ob die Behörde den Führerschein entzogen oder nur ein Fahrverbot verhängt hat.

Wer ohne Führerschein unterwegs ist hält sich nicht an die StVO und muss Bussgeld zahlen.
Wer ohne Führerschein unterwegs ist, hält sich nicht an die StVO und muss Bußgeld zahlen. Foto: Getty Images/Alena Paulus

Darf ich grundlos mit dem Auto unterwegs sein?

Miriam Struhalla: Unnützes Hin- und Herfahren ist laut Straßenverkehrsordnung in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Sie wirdnmit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet. Sie liegt dann vor, wenn man ohne konkretes Ziel innerorts eine Strecke mehrmals abfährt und andere dadurch belästigt. Das erzeugt nämlich vermeidbaren Lärm und vermeidbare Abgase. Das unnütze Hin- und Herfahren wird zwar gelegentlich zur Anzeige gebracht.  Allerdings ist es oft nur schwer nachweisbar, weil die Polizei häufig nicht selbst vor Ort ist. Zudem erkennt man nicht, ob die Fahrt tatsächlich unnütz ist – oder nur die Folge fehlender Ortskenntnis. Trotzdem sollte man sich gut überlegen, ob man sich ins Auto setzt, um einfach mal den Kopf frei zu bekommen. Wer dennoch meint, planlos mit dem Auto umherfahren zu müssen, sollte zumindest so unterwegs sein, dass man eine Strecke möglichst nicht mehrmals abfährt. Aus anwaltlicher Sicht kann ich hingegen nur davon abraten, mit dem neuen Sportwagen zehnmal um die Disko herumzufahren: Es gibt zu viele Zuschauer, also potenzielle Zeugen. Diese können am Ende bestätigen, dass man unnütz im Sinne der StVO umhergefahren ist.

Wer grundlos mit dem Auto herumfährt verstößt gegen die StVO und muss Bussgeld zahlen.
Wer grundlos mit dem Auto herumfährt, verstößt gegen die StVO und muss Bußgeld zahlen. Foto: Getty Images/Marin Thomas

Wie wichtig ist die richtige Bereifung?

Miriam Struhalla: Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, muss die Bereifung am Fahrzeug gewisse Anforderungen erfüllen. Die Straßenverkehrszulassungsordnung regelt, welche das sind: Unabhängig von Straßen- und Witterungsverhältnissen ist eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Wer mit weniger Profil fährt, bezahlt dafür ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Grundsätzlich müssen die Reifen den Witterungsverhältnissen und der Straßenbeschaffenheit angepasst sein „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M+S-Reifen gefahren werden“, besagt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sonst drohen ebenfalls ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Im Sommer kann ich die Winterreifen übrigens einfach weiterfahren. Die StVO ahndet das nicht. Sinnvoll ist es natürlich trotzdem nicht.

Weitere Info zur Straßenverkehrsordnung gibt’s hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/

 

Titelbilder: Fotos: Markus Monecke, Getty Images/ViewStock

Zurück zur Startseite

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

10 Kommentare

  1. Ich nehme meinen Führerschein manchmal versehentlich nicht mit. Es ist gut zu wissen, dass das strafrechtlich verfolgt werden kann. Ich dachte, dass man nur ein Bußgeld zahlen müsste. Es ist interessant, dass ein Rechtsanwalt für Strafrecht mal über das Thema spricht.

  2. Ja richtig, wer sich nicht an das Verkehrsrecht hält, soll einfach eine Strafe erhalten. Die Regeln dienen zum Schutz und zur Abschreckung. Die Leute wollen wirklich alles durchgehen lassen, unglaublich.

  3. Maria Mettermann

    Ich finde es gut, dass hier auf die Sicherheit geachtete wird und man eine Strafe bekommt, wenn man keinen Führerschein hat. Ein Bekannter muss eine mpu machen. Ich finde es gut, dass hier nochmal etwas aufgefrischt wird, damit man dann wieder sicher am Straßenverkehr teilnimmt. Es lohnt sich eine Beratung.

  4. Danke für diesen Beitrag. Mein Sohn hat während seiner Probezeit einen kleineren Fehler gemacht; er ist schon öfter zu schnell gefahren und wurde dabei geblitzt. Eventuell muss er demnächst eine MPU machen.

  5. Mein Bruder musste auch vor kurzem seine Fahrerlaubnis abgeben und eine verkehrspsychologische Untersuchung nach Führerscheinentzug machen. Nun hat er den Führerschein wieder und hält sich penibel an alle Regeln. Er benutzt auch tatsächlich nicht immer das Auto, um unnützes Hin- und Herfahren zu vermeiden. Ich denke, dass das jeder, unabhängig der gesetzlichen Regelungen, so machen sollte.

  6. Kürzlich wurde ich beim Überfahren einer roten Ampel erwischt und erhielt ein Bußgeld. Dieses Erlebnis hat mich dazu gebracht, meine Fahrweise zu reflektieren und stärker auf Verkehrssicherheit zu achten. Hast du schon einmal ein Bußgeld wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten und wie hat es deine Einstellung zum sicheren Fahren beeinflusst?

  7. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Straßenverkehr. Gut zu wissen, dass man den Führerschein immer bei sich führen sollte, um Bußgelder zu entgehen. Ich mache aktuell den L17-Führerschein.

  8. Glaube, viele Leute achten nicht auf die richtige Bereifung, was natürlich gefährlich sein könnte. Der Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen sollte eigentlich jedem bewusst sein. Auch im Verkehrsrecht ist es so angeordnet.

  9. Vielen Dank für diesen Artikel zur StVO. Gut zu wissen, dass sogar unnützes Umherfahren verboten ist. Ich habe eine Anzeige wegen eines Straßenverkehrsdeliktes bekommen und werde mich nun an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden.

  10. Ich fahre hin und wieder für kurze Strecken ohne Führerschein los. Gut zu wissen, dass man damit eine Ordnungswidrigkeit begeht und ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro riskiert. Demnächst werde ich ihn immer mitnehmen.

Nach oben scrollen