Diagnose Epilepsie:
Dürfen Betroffene Auto fahren?

Der Führerschein bedeutet Unabhängigkeit und uneingeschränkte Mobilität. Krankheiten wie Epilepsien können die Fahrtüchtigkeit allerdings beeinflussen – und nehmen Betroffenen das Gefühl von Flexibilität und Freiheit. Doch dürfen Epileptiker:innen überhaupt Auto fahren?

Epilepsie ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen, bei der Anfälle, Krämpfe und auch Bewusstseinsstörungen auftreten – bis zu circa 800.000 Menschen in Deutschland sind betroffen. Etwa fünf Prozent davon haben lediglich einmal im Leben einen epileptischen Anfall, ohne eine Epilepsie zu entwickeln.

Unfallgefahr durch Epilepsie

Betroffene können sich und andere Menschen im Straßenverkehr in Gefahr bringen, denn bei Anfällen verlieren sie oftmals die Kontrolle über ihren Körper und somit über das Auto. Ob Autofahren mit Epilepsie möglich ist, hängt davon ab, wie häufig die Anfälle vorkommen und wie stark diese sind. Dabei unterscheiden Fachleute, ob es sich um einen einmaligen Anfall, eine behandelbare Epilepsie oder um eine langjährig therapieresistente Erkrankung handelt.

Wer entscheidet?

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 4 schreibt vor, wer zum Führerschein zugelassen wird und wer nicht. Auf den Führerschein verzichten müssen beispielsweise Personen, die eingeschränkt sind durch „häufig vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können“.

Ist bereits vor Erwerb des Führerscheins bekannt, dass jemand unter Epilepsie leidet, muss das bei der Fahrschule angegeben werden. Dabei ist ein ärztliches Gutachten nötig, das die Fahrtüchtigkeit der Betroffenen bestätigt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, können Ärzt:innen auch nachträglich noch ein Fahrverbot aussprechen. Deshalb ist eine jährliche Kontrolluntersuchung besonders wichtig. Das Fahrverbot gilt allerdings nur als Warnung. Fahren Epileptiker:innen dennoch Auto, riskieren sie ihren Versicherungsschutz und haften bei einem Unfall.

Ein rechtliches Fahrverbot kann nur das Gericht oder die dafür zuständige Fahrerlaubnisbehörde anordnen.

Mobil trotz Krankheit

Wichtig ist, dass Betroffene sich und ihren Körper richtig einschätzen können. So sollte es übrigens bei jeder Krankheit sein: Fahrt keinesfalls Auto, wenn ihr euch gesundheitlich nicht dazu in der Lage fühlt.

Viele Menschen, die unter Epilepsie leiden, haben die Krankheit jedoch gut im Griff. Rund 70 Prozent aller Epilepsie-Patient:innen werden mit Hilfe der richtigen Medikamente anfallsfrei, so dass das Autofahren nicht dauerhaft ausgeschlossen ist. Erleiden Personen mit Epilepsie mehr als ein Jahr lang keinen Anfall mehr, dürfen sie zwar Auto fahren, jedoch nicht LKW. 

Verhärtete Bedingungen für den LKW-Führerschein

Epileptiker:innen sollten in den meisten Fällen keine schweren Maschinen bedienen,  eine Fahreignung gibt es nur in Ausnahmefällen: Unter anderem dann, wenn Betroffene ohne medikamentöse Behandlung mehr als fünf Jahre keinen Anfall mehr hatten. Allerdings: Unter strengen Vorgaben dürfen jedoch auch Erkrankte Lastkraftwagen fahren. Dies entschied kürzlich das Oberveraltungsgericht Bremen nach einer Klage.

Unterstützung für Betroffene

Wer durch Epilepsie nicht selbst Autofahren kann, dem stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, dennoch weiterhin mobil zu sein. Ab einem gewissen Krankheitsgrad können Epileptiker:innen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Unter diesen Bedingungen können sie für rund 80 Euro pro Jahr bundesweit den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Außerdem besteht die Möglichkeit Mobilitätshilfen in Anspruch zu nehmen. Betroffene Personen können eine sogenannte Arbeitsassistenz-Hilfe beantragen. Dabei übernehmen Assistenten oder Fahrdienstleistende die Fahrten zu beruflichen Zwecken.

Welche Fahrzeuge Epileptiker:innen fahren dürfen, und welche Voraussetzungen sie jeweils erfüllen müssen, erfahrt ihr hier: https://www.epilepsie-gut-behandeln.de/leben-mit-epilepsie/fuehrerschein/

Wendet euch bei Fragen an eure Ärzt:innen, die Führerscheinstelle, TÜV oder DEKRA oder Anlaufstellen für medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU).

Titelbild: AdobeStock/diy13
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1 Kommentar

  1. Es interessant zu erfahren, wann Anspruch auf Mobilitätshilfen besteht. Wir suchen derzeit nämlich auch gerade nach Mobilitätshilfen. Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag.

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