Gesetzesreform

Anhängerversicherung: Laut Gesetzesreform vom 17. Juli 2020 zahlt im Regelfall nur noch die Versicherung des Fahrzeugs.
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Fahrzeug- und Anhängerversicherung mussten sich bislang im Regelfall den Schaden teilen. Ab sofort zahlt nur noch eine – es zählt die Unfallursache.

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