Bereit für die Zukunft? Eine neue Gesetzesänderung bringt Schnellladestationen bis 2028 an jede Ecke.
Ob Verkehrssündern das Rad- und E-Scooter-Fahren verboten werden darf, war lange strittig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich nun entschieden. Die Fahrerlaubnisbehörden können das Fahren mit Fahrrad oder E-Tretroller nicht verbieten.
Mehr als jeder dritte Neuwagen der öffentlichen Hand muss künftig ein E-Auto sein. Und auch die Lkw- und Busflotte von Bund und Ländern soll sauber werden. So gibt es eine E-Richtline vor.
Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Vorher will die Bundesregierung noch ein Gesetz zum autonomen Fahren verabschieden. Dabei sind noch viele Fragen offen. Das autonome Fahren gilt als das
Ob auf Reisen oder der Fahrt zum Tierarzt: Wer sein Haustier im Auto transportiert, der muss einige Sicherheitsvorkehrungen beachten. Die Strafe bei Zuwiderhandeln ist teuer.