Porträt der Rechtsanwältin Katharina Meyer vor einem Hintergrund zum Thema Verkehrsrecht.

Nach dem
Knall

Vom Parkrempler bis zur Schuldfrage beim Auffahrunfall: Verkehrsrechtsexpertin Katharina Meyer räumt mit ­alten ­Mythen auf und erklärt, wie Sie sich nach einem Unfall rechtssicher verhalten.

Kein Zettel?

Ab in den Urlaub! Die Vorfreude ist groß, die Aufmerksamkeit gering. Und – schwupps – kommt es zum Parkrempler. Aber der Besitzer des anderen Autos ist nicht da. Was unternehme ich jetzt? 

Hier ist eher Weile als Eile gefragt: Sie sind verpflichtet, dem Geschädigten unter anderem die Feststellung Ihrer Person und Ihres Fahrzeuges zu ermöglichen. Wie lange Sie warten müssen, hängt vom Einzelfall ab und liegt zwischen zehn Minuten und einer Stunde. Und Achtung, der Einzelfall meint nicht persönliche Belange, wie kaltes oder ­nasses Wetter. Die Rechtsprechung tendiert zu einer Wartezeit bei Sachschäden geringeren Umfangs (maximal etwa 500 Euro) und eindeutiger Haftungslage von einer Dauer von 10 bis 15 Minuten, bei höherem Schaden gelten eher 20 bis 30 Minuten als angemessen. Bei erheblichen Personenschäden wird allgemein von einer Stunde Mindestwartezeit ausgegangen. Wenn dann noch immer niemand kommt, rufen Sie die Polizei und schildern, was passiert ist. Würden Sie nur einen Zettel mit Ihren Daten hinterlegen, so hätten Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.

Eine Person telefoniert nach einem Parkschaden am Auto mit der Polizei.
Taucht der Besitzer des angerempelten Autos nicht auf, ist ein Anruf bei der Polizei angesagt. Bild: GettyImages/weyo

Kein ­Zweifel?

Die Urlaubsfahrt geht gerade so weiter: Der Fahrer vor mir hat an der gelben Ampel eine Vollbremsung hingelegt – und ich bin ihm aufgefahren. Bin ich in diesem Fall vollschuld?

ein, Sie tragen nicht die alleinige Schuld – aber eine Mitschuld. Denn Sie haben den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Oft hört man: Wer auffährt ist immer schuld! Das ist die umgangssprachliche Fassung dessen, was Juristen „Anscheinsbeweis“ nennen: Wenn sich Dinge sehr oft gleich darstellen, geht der Jurist davon aus, dass das immer so ist – bis diese Regel entkräftet ist. Sie müssen also die Ausnahme zur Regel aufzeigen. In Ihrem Fall die Vollbremsung des Unfallgegners. Nach dem Unfall sprechen Sie möglichst sofort Zeugen an. Fertigen Sie Fotos von der Unfallendstellung der Fahrzeuge und räumen Sie dann den Unfallbereich. Rufen Sie unbedingt die Polizei und achten Sie darauf, dass die aufnehmenden Polizeibeamten die Vollbremsung des Unfallgegners protokollieren.

Zwei Autos stehen nach einem Auffahrunfall auf der Straße, die Fahrer diskutieren über die Schuldfrage.
Ein klarer Fall? Nicht unbedingt: Wer auffährt, ist nicht immer allein schuld! Bild: GettyImages/Andreas Gruhl

Keine Ver­sicherung?

Was für ein Start in den Urlaub! Nun ist mir hinten aufgefahren worden. Keine strittige Situation. Der andere möchte den Schaden allerdings ohne Versicherung regeln. Was muss ich dabei beachten?

Halten Sie trotz allem die Unfallsituation fest: Machen Sie Fotos von der Unfallendstellung, lassen Sie sich vom Unfallgegner den Unfallhergang und seine alleinige Verursachung schriftlich bestätigen und notieren Sie sich unbedingt das amtliche Kennzeichen des unfallverursachenden Fahrzeugs. Denn oft ist der Unfallgegner hinterher doch nicht mehr geneigt, den Schaden zu zahlen, wenn erstmal das Gutachten über die Schadenhöhe vorliegt oder wenn Sie einen Nutzungsausfallschaden oder Mietwagenkosten für den Zeitraum der Reparatur verlangen. Dann sollten Sie sich an die Versicherung wenden können – und dazu brauchen Sie das amtliche Kennzeichen. Über den Zentralruf bekommen Sie die zuständige Versicherung mitgeteilt. Mit den Fotos können Sie nachweisen, dass der Gegner den Unfall verursacht hat.

Nahaufnahme eines Smartphones, mit dem ein Blechschaden an einem Fahrzeug fotografiert wird.
Vertrauen ist gut, Fotos sind besser: Dokumentieren Sie in jedem Fall die Unfallstelle und den Schaden. Bild: GettyImages/guido mieth
Titelbild: GettyImages/sankai
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