Richtiges_Verhalten_in_der_Rettungsgasse

Richtiges Verhalten
in der Rettungsgasse

Die gute alte Rettungsgasse: eine Lücke zwischen der linken Fahrspur auf der Autobahn und der rechts daneben, die ich bei Stau freihalten sollte. Mehr gibt es nicht zu wissen. Richtig? Falsch! Aus sollte wird muss. Und sie gilt nicht nur bei Stau auf der Autobahn. Die wichtigsten Mythen um den Zufahrtsweg für Rettungskräfte im Überblick.

Schon mal etwas vom Martinshorn oder Martin-Horn gehört? Das ist das akustische Warnsignal von Feuerwehr-, Polizei- und Krankenwägen. Damit fordern sie andere Teilnehmer im Straßenverkehr auf, Ihnen den Weg freizumachen. Das Recht dazu gibt ihnen § 55 Abs. 3 S. 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StZVO) und die genaue Tonabfolge wird in der DIN 14610 geregelt. Privatpersonen haben dieses Recht nicht, sondern müssen Platz machen. Dabei spricht man von der Rettungsgasse. Zu ihr gibt es allerdings einige Mythen. Wie Ihr Euch richtig verhaltet, erfahrt ihr in diesem Ratgeber.

Quelle: ADAC

Mythos 1: Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, haben Autofahrer nur bei Staus auf der Autobahn.

Es stimmt, dass Fahrer bei Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse zwischen der linken Fahrspur und der rechts daneben bilden müssen. Und das ist keine Richtlinie, sondern eine Pflicht. Allerdings passieren Unfälle nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf der Landstraße und in Städten. Auch dort sollten Einsatzfahrzeuge jederzeit genug Platz haben, um schnell und ohne Hindernisse zu ihrem Ziel zu kommen. Vorausschauendes Fahren ist hier wichtig, denn stehen die Autos erst einmal, wird es schwieriger, die Gasse zu bilden.

Mythos 2: Ist vor mir freie Fahrt und ich höre eine Warnsirene, kann ich auch einfach Gas geben und wegfahren.

Eine solche Situation kann vor allem innerstädtisch vorkommen, zum Beispiel, wenn der Krankenwagen schnell ans Ziel will, aber es keinen Stau gibt. Gas geben ist hier aber nicht die richtige Lösung. Einfach stehenbleiben allerdings ebenfalls nicht. Grundsätzlich gilt, das Fahrzeug in angemessener Geschwindigkeit möglichst weit am nächstgelegenen Straßenrand zum Stehen zu bringen und parallel zur Straße auszurichten. Falls nötig, darf man auf den Gehweg ausweichen, sofern man dabei keine Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Bei roter Ampel dürfen Fahrzeuge auch etwas in Richtung Kreuzung fahren. Am besten signalisieren Autofahrer mit dem Blinker, wohin sie ausweichen wollen.

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Mythos 3: Auf der Autobahn darf ich im Fall der Fälle die Standspur benutzen, um auszuweichen.

Die Standspur auf der Autobahn ist liegengebliebenen Fahrzeugen vorbehalten und darf auch im Fall eines Staus nicht einfach befahren werden. Einzige Ausnahmen sind eine explizite Aufforderung von der Polizei oder wenn Autofahrer aus Platzgründen sonst keine Rettungsgasse bilden können.

Mythos 4: Motorräder dürfen die Rettungsgasse nutzen, um beim Stau schneller voranzukommen.

Das ist falsch. Motorräder müssen sich zwischen den Autos einreihen und die Rettungsgasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge freihalten. Dazu zählen Feuerwehr, Rettungswägen, Arzt und Abschleppdienst.

Mythos 5: Für Schäden, die in der Rettungsgasse entstehen, muss ich grundsätzlich selbst aufkommen.

Für Rettungsgassen gibt es keine Sonderregelungen. Das heißt, es kommt wie immer darauf an, wer den Schaden verursacht hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung dieser Person kommt für den Schaden auf. Eigens verschuldete Schäden übernimmt die eigene Unfall- oder Kaskoversicherung.

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  1. Pingback: An Pfingsten kann’s Stau geben | motus Magazin

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