Mythos 1: Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, haben Autofahrer nur bei Staus auf der Autobahn.
Es stimmt, dass Fahrer bei Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse zwischen der linken Fahrspur und der rechts daneben bilden müssen. Und das ist keine Richtlinie, sondern eine Pflicht. Allerdings passieren Unfälle nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf der Landstraße und in Städten. Auch dort sollten Einsatzfahrzeuge jederzeit genug Platz haben, um schnell und ohne Hindernisse zu ihrem Ziel zu kommen. Vorausschauendes Fahren ist hier wichtig, denn stehen die Autos erst einmal, wird es schwieriger, die Gasse zu bilden.
Mythos 2: Ist vor mir freie Fahrt und ich höre eine Warnsirene, kann ich auch einfach Gas geben und wegfahren.
Eine solche Situation kann vor allem innerstädtisch vorkommen, zum Beispiel, wenn der Krankenwagen schnell ans Ziel will, aber es keinen Stau gibt. Gas geben ist hier aber nicht die richtige Lösung. Einfach stehenbleiben allerdings ebenfalls nicht. Grundsätzlich gilt, das Fahrzeug in angemessener Geschwindigkeit möglichst weit am nächstgelegenen Straßenrand zum Stehen zu bringen und parallel zur Straße auszurichten. Falls nötig, darf man auf den Gehweg ausweichen, sofern man dabei keine Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Bei roter Ampel dürfen Fahrzeuge auch etwas in Richtung Kreuzung fahren. Am besten signalisieren Autofahrer mit dem Blinker, wohin sie ausweichen wollen.