Ob auf Reisen oder der Fahrt zum Tierarzt: Wer sein Haustier im Auto transportiert, muss einige Sicherheitsvorkehrungen beachten. Denn der Schutz der geliebten Alltagsbegleiter ist wichtig und kann bei Zuwiderhandeln teuer werden.
Klar: Sobald man in sein Fahrzeug steigt, schnallt man sich an. Die zahlreichen Crashtests mit menschlichen Dummys zeigen eindrücklich, wie gefährlich eine ungesicherte Fahrt sein kann. Aber häufig vergessen Autofahrer dabei ihre Haustiere. Um die Gefahr beim Tiertransport im Auto zu veranschaulichen, hat der ADAC einen Crash mit einem 22 Kilogramm schweren Hunde-Dummy simuliert. Dieser lag ungesichert auf der Hutablage eines Fahrzeugs. Beim Test mit etwa 50 Stundenkilometern flog der Dummy nach vorne, prallte mit dem etwa 25-fachen seines Gewichts, also rund 550 kg, gegen Rückenlehne und Kopfstütze des Fahrersitzes und anschließend gegen die Windschutzscheibe.
Haustiere im Auto sind Ladung
Die Relevanz ist deutlich – aber extra Regelungen zum Haustiertransport im Auto gibt es laut Straßenverkehrsordnung nicht. Tiere werden dort als Ladung eingestuft und zur Sicherung der Ladung gibt es ganz genaue Bestimmungen im Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung. Hierin ist geregelt, dass die Ladung so gesichert und verstaut werden muss, dass sie bei einem plötzlichen Ausweichen oder bei einer Vollbremsung nicht herabfallen, umfallen, verrutschen, hin- und her rollen oder Lärm verursachen kann. Gemäß des Paragraphen 23 muss der Autofahrer die Ladung – also das Haustier – so sichern, dass seine eigene Verkehrssicherung nicht eingeschränkt ist.
Verstöße sind teuer
Fahrer, die Tiere nicht ausreichend sichern, erwartet eine Strafe von 35 Euro. Gefährden sie zusätzlich den Straßenverkehr, erhöht sich das Bußgeld auf 60 Euro. Dazu wird außerdem noch ein Punkt dem Fahreignungsregister in Flensburg gutgeschrieben. Beschädigt der Fahrer dann noch etwas, liegt die Strafe bei 75 Euro und ebenfalls einem Punkt. Sollte das Tier den Straßenverkehr gefährden und war ohne Begleitung auf der Straße unterwegs, liegt die Strafe bei fünf Euro. Folgt eine Sachbeschädigung, sind es zehn Euro.
Gewerblicher Tiertransport
Für EU-Mitgliedsstaaten gilt beim gewerblichen Transport von Tieren eine verpflichtende Richtlinie, die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV). Die Richtlinie differenziert nach Tierart und Fahrzeugart die Möglichkeiten für den Transport – etwa wie viele Tiere gemeinsam transportiert werden dürfen. Außerdem legt sie eine Höchstdauert von acht Stunden für den Transport fest, die nur verlängert werden kann, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind: Dazu gehört etwa die Ausstattung mit Getränkesystem und Ventilatoren und das Einplanen von Pausen und Versorgungsintervallen. Wer ein Tier mehr als 65 Kilometer gewerblich transportieren will, benötigt laut Tierschutztransportverordnung einen Befähigungsnachweis.
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