Nervöse Person mit starrem Blick

Papiere,
bitte!

Unerwartete Polizeikontrolle? Kein Grund zur Panik! Unsere Rechtsexpertin Katharina Meyer verrät, was wirklich wichtig ist und wie ihr einen kühlen Kopf bewahrt.

Papierlos

Polizeikontrolle – und ich habe natürlich meinen Geldbeutel zuhause vergessen, samt Führerschein und Personalausweis. Was droht mir nun?

Ob Sie Ihren Personalausweis zuhause vergessen haben, ist egal: Sie sind lediglich verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (wenn Sie denn 16 Jahre und älter sind), aber nicht den Ausweis ständig bei sich zu führen. Wenn Sie sich gegenüber der Polizei nicht durch ein anderes Dokument ausweisen können, dürfte die Polizei Sie mit zur Wache nehmen, um Ihre Identität festzustellen. Zum Glück droht Ihnen aber kein Bußgeld. Sollte es aber – aus anderen Gründen – zu einem Bußgeldverfahren kommen, müssten Sie Ihren Ausweis bei der zuständigen Polizeidienststelle nachreichen. Anders ist das bei Ihrem Führerschein: Den müssen Sie bei sich führen, so sieht es die Fahrerlaubnisverordnung vor. Haben Sie Ihren Führerschein zuhause vergessen und können ihn bei der Polizeikontrolle nicht vorzeigen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ganz teuer wird das zum Glück aber nicht: Sie hätten lediglich ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro zu zahlen.

Geldbeutel in Gesäßtasche einer Jeans, Person greift zum Geldbeutel
Wer bei einer Polizeikontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Bild: AdobeStock/Lennart-Worthmann

Grundlos

Vor lauter Aufregung bin ich ganz schön ins Schwitzen geraten – und die Polizei findet das suspekt. Sie will meinen Wagen durchsuchen. Darf sie das einfach so?

ein! Die Polizei darf bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Ihr Fahrzeug nicht einfach so durchsuchen. Denn dazu benötigt sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Liegt der Durchsuchungsbeschluss nicht vor, braucht die Polizei für die Durchsuchung Ihres Fahrzeuges einen konkreten Anfangsverdacht einer Straftat und Gefahr im Verzug. Es müssten also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, und es muss die Gefahr bestehen, dass eventuelle Beweismittel vernichtet werden, wenn die Polizei nicht sofort handelt. Beides liegt wohl nicht vor, wenn Sie nur etwas ins Schwitzen gekommen sind. Durchsucht die Polizei Ihr Fahrzeug trotzdem, sollten Sie dem ausdrücklich widersprechen und bestenfalls sofort, spätestens nach Abschluss der Durchsuchung, Ihren Anwalt anrufen. Ihr Anwalt kann Ihnen raten, wie Sie sich weiter zu verhalten haben – insbesondere, was Sie besser nicht sagen. Sollte die Polizei tatsächlich „etwas“ gefunden haben, besteht weiterer Handlungsbedarf: Ihr Anwalt kann die Ermittlungsakte anfordern und prüfen, ob zu den gefundenen Gegenständen beispielsweise Beweisverwertungsverbote bestehen.

Frau im Auto schwitzt
Die Polizei darf das Auto bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder durchsuchen, noch Türen öffnen oder ins Fahrzeug greifen. Dazu benötigt sie einen Durchsuchungsbeschluss. Bild: AdobeStock/Sun (generiert mit KI)

Zweifellos

Drehen wir den Spieß mal um: Darf ich die Polizisten bei der Kontrolle eigentlich um ihre Personalien bitten? Und darf ich sie während der Kontrolle filmen?
 
Ja, Sie dürfen nach den Personalien bitten. Sie sollten das auch unbedingt tun, wenn Sie Zweifel haben, ob tatsächlich ein Polizeibeamter vor Ihnen steht: Denn nur durch den Vergleich des Bildes auf dem Dienstausweis und der vor Ihnen stehenden Personen können Sie sicher sein, dass es sich um einen Polizeibeamten handelt. Polizeibeamte haben Ihren Dienstausweis auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei dem Dokumentieren der Verkehrskontrolle sollten Sie es aber nicht übertreiben: Es ist nämlich strafbar, die Polizeibeamten bei der Verkehrskontrolle zu filmen. Denn damit machen Sie sich wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach dem Strafgesetzbuch (§ 201 Abs. 1, Nr. 1 StGB) strafbar

männliche Person hält Handy mit Selfiestick vor die Kamera
Beamte bei einer Verkehrskontrolle zu filmen ist verboten. Bild: AdobeStock/Rawpixel.com
Titelbild: GettyImages/Laurence Monneret
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