Um Autokennzeichen ranken sich so manche Mythen. Tatsächlich haben Fahrerinnen und Fahrer einiges zu beachten. Aber keine Panik: Unsere Expertin, Rechtsanwältin Katharina Meyer, weiß Bescheid. Macht
Der Dreck muss weg
Einmal durch den Matsch gefahren und – schwupps – schon ist das Kennzeichen verdreckt. Muss ich es sofort sauberwischen? Bei Schmuddelwetter sollten Sie tatsächlich stets überprüfen, ob Ihre Kennzeichen so verdreckt sind, dass sie nicht mehr lesbar sind. Gegebenenfalls müssten Sie Ihre Nummernschilder sofort reinigen, denn die Kennzeichen an dem Fahrzeug müssen lesbar sein – immer! Anderenfalls machen Sie sich wegen eines sogenannten Kennzeichenmissbrauchs nach Paragraf 22 StVG strafbar. Das
Straßenverkehrsgesetz ahndet den Kennzeichenmissbrauch mit einer
Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe.
Mit Brief und Siegel
Neues Auto gegönnt – aber noch keine neuen Nummernschilder. Also einfach die Kennzeichen vom alten Auto anschrauben für die Fahrt nach Hause? Niemals! Sie machen sich damit strafbar und hätten eine Geldstrafe zu zahlen, schlimmstenfalls geht’s bis zu fünf Jahre ins Gefängnis. Denn juristisch gesehen bildet das Nummernschild mit dem Fahrzeug eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde. Montieren Sie
Ihre alten Kennzeichen an dem neuen Fahrzeug, erwecken Sie den
Eindruck, dass Ihr neues Fahrzeug mit dem bisherigen Kennzeichen für den Straßenverkehr zugelassen ist. Sie begehen damit eine Urkundenfälschung. Machen Sie sich dann auf den Weg nach Hause,
gebrauchen Sie die unechte Urkunde – womit sie sich schon wieder
wegen Urkundenfälschung strafbar machen. Hinzu kommt: Sie sind
ohne Versicherungsschutz unterwegs – bei einem Unfall könnte es für Sie richtig teuer werden. Am sichersten und günstigsten ist unterwegs, wer sein Auto direkt richtig zulässt. Ob Sie das tun, Ihr Händler oder ein Zulassungsdienst, ist dabei egal. Eine Alternative sind Kurzzeitkennzeichen, die maximal fünf Tage gültig sind und für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden dürfen.
E wie Extrawurst
Brauche ich für mein E-Auto auch ein E-Kennzeichen, oder kann ich ein normales nutzen? Sie haben die freie Wahl, wenn Sie ein Elektroauto oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug fahren: Entweder Sie nutzen ein normales oder ein E-Kennzeichen. Letzteres kann sich aber durchaus lohnen,
denn das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht es den Kommunen,
Elektrofahrzeuge zu bevorzugen. Viele Städte und Gemeinden haben das bereits getan: So dürfen Sie mit einem E-Kennzeichen beispielsweise in Stuttgart und in Hamburg kostenlos parken. In Mainz, Dortmund und Bochum können Sie Ihr Elektroauto mit E-Kennzeichen kostenlos an verschiedenen Ladestationen laden. Und unter anderem in Düsseldorf
und Karlsruhe dürfen Sie mit dem E-Auto die Busspur nutzen. All das geht allerdings nur mit E-Kennzeichen.