Kind sitzt in aus Pappkarton gebasteltem Rennauto

Kinder,
Kinder!

Schon klar: Wer im Auto mit Kindern unterwegs ist, braucht passende Sitze. Wie die gesetzlichen Vorgaben dabei jedoch genau aussehen und ob es Ausnahmen gibt, erklärt unsere Rechtsexpertin Katharina Meyer.

Sicherheit geht vor

Der Kindersitz ist schon demontiert – da sagt der Vierjährige, dass er doch zum Baumarkt mitfahren möchte. Kann ich das Kind ausnahmsweise auch mal ohne Kindersitz mitnehmen?

Ihr Kleinkind sollten Sie unter keinen Umständen ohne einen Kindersitz in Ihrem Fahrzeug mitnehmen. Zum einen ist das für Ihr Kind gefährlich, zum anderen verstoßen Sie gegen das Gesetz. Die magische Grenze zieht Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung bei Kindern mit dem vollendeten 12. Lebensjahr oder einer Körpergröße von 150 Zentimetern. Jüngere und kleinere Kinder dürfen in Kraftfahrzeugen grundsätzlich nur dann mitgenommen werden, wenn sogenannte Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden. Der verwendete Kindersitz benötigt eine amtliche Genehmigung, um im Straßenverkehr zugelassen zu sein. Das erfolgt über die UN/ECE-Regelungen. Die ECE-Regelungen unterteilt dabei die Rückhaltesysteme für Kinder in verschiedene Gewichtsklassen. Achten Sie deshalb immer darauf, dass der von Ihnen für Ihr Kind genutzte Kindersitz dem Körpergewicht Ihres Kindes entspricht. So dürfen beispielsweise klassische Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne nur von Kindern genutzt werden, die mindestens 15 Kilogramm wiegen. Transportierten Sie Ihr Kind ohne einen entsprechenden Kindersitz, so riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Vater misst Größe seiner Tochter an der Wand
Schon groß genug? Es gibt klare Regeln, wer einen • Kindersitz nutzen muss. Bild: GettyImages/Maskot

Vorne dabei

Wegen der Einkäufe ist auf der Rückbank nun leider kein Platz mehr für seinen Sitz. Darf ich den Kleinen auf dem Beifahrersitz mitnehmen?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Kind auf dem Beifahrersitz mitnehmen – allerdings braucht Ihr Kind auch auf dem Beifahrersitz einen passenden Kindersitz, wenn es noch nicht die Alters- oder Größengrenze erreicht hat. Aber Obacht: In Fahrzeugen mit aktivem Beifahrer-Airbag dürfen keine rückwärtsgerichteten Kindersitze, sogenannte Reboarder, genutzt werden. Denn der Airbag könnte im Falle der Kollision die Sitzschale anschießen und damit das Kind schwer gefährden. Lässt sich der Frontairbag nicht ausschalten, scheidet das Transportieren des Kindes in einem Reboarder auf dem Beifahrersitz aus. Auch bei vorwärts gerichteten Kindersitzen sollten Sie stets darauf achten, dass das Kind nicht zu nah am Frontairbag sitzt und die Füße des Kindes nicht auf dem Armaturenbrett liegen. Sicherer fährt Ihr Kind immer auf der Rückbank.

Sonnenblende im Auto mit Warnsymbolen zum Airbag
Obacht! Der Beifahrerairbag kann für Kinder, die vorne • mitfahren, gefährlich sein. Bild: AdobeStock/srattha

Es wird eng

Beim Baumarkt treffen wir zufällig die Eltern der Kita-Freunde Max und Mia. Mein Kleiner möchte zum Spielen bei den Freunden mitfahren, aber es passen keine drei Kindersitze nebeneinander auf die Rückbank. Fällt das Spieldate aus?

In diesem Fall sieht das Gesetz tatsächlich eine Ausnahme vor: Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr dürfen auf dem Rücksitz mit dem Sicherheitsgurt gesichert werden. Diese Ausnahme greift aber nur dann, wenn – Achtung, Juristendeutsch – wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kindersitzen für die Befestigung weiterer Kindersitze keine Möglichkeit besteht. Im normalen Deutsch heißt das: Wegen der Breite der Kindersitze ist es durchaus möglich, dass nur zwei Kindersitze auf der Rückbank befestigt werden können. Das dritte Kind darf dann – wenn es das dritte Lebensjahr vollendet hat – nur mit einem Sicherheitsgurt gesichert auf der Rückbank transportiert werden. Bleibt also abzuwägen: Gesetzlich erlaubt wäre es, aber natürlich ist es nie so sicher wie eine Fahrt im passenden Kindersitz.

Zwei Kinder sitzen auf der Rückbank eines Autos in Kindersitzen und in deren Mitte sitzt ein Hund angeschnallt
Ganz schön eng: Zwischen zwei Kindersitzen gelten • (manchmal) Sonderregeln. Bild: GettyImages/Peter Cade
Titelbild: GettyImages/patrickheagney
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