Es beginnt mit den Autoreifen und den Fahrrädern, dann kommt der Grill, gefolgt von ausgedienten Gartenmöbeln und sonstigem Krimskrams, der sich über die Jahre angesammelt hat. Irgendwann ist die Garage so voll, dass das Auto keinen Platz mehr darin findet. Macht nix? Dann parke eben ich auf der Straße. Denkste! Garagen und Stellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. Was geht und was nicht? Hier steht’s.
Es sollen sogar schon Garagen zu Gästezimmern und Partyräumen umgewandelt worden sein. Was nach einer pfiffigen Idee klingt, kann zum Problem werden, denn es ist fast überall verboten, Garagen, Stellplätzen oder Carports zweckzuentfremden. Sowohl für Besitzer:innen als auch für Mieter:innen von Auto-Abstellflächen gilt: Ihre Nutzung ist rechtlich in sogenannten Garagenverordnungen (GaVO) vieler Bundesländer geregelt. Wer eine Garage besitzt oder mietet, darf sie auch nur entsprechend ihrer Bestimmung nutzen – also zum Ab- und Einstellen von Fahrzeugen. Eine Baugenehmigung für eine Doppelgarage ermächtigt für das Parken von zwei Fahrzeugen – nur ein Auto abzustellen und die andere Hälfte als Werkstatt zu nutzen, ist nicht zulässig. Wenn in der Garage auch andere Dinge wie der Rasenmäher oder besagte Gartenmöbel gelagert werden müssen, dann muss die Garage eine Genehmigung als „Garage mit Lagerraum“ besitzen.
Ein Platz für Auto und Zubehör – nicht mehr
In Garage & Co. dürfen Dinge gelagert werden, die zum Auto gehören. Also etwa Winter- und Sommerreifen, Dachträger und Dachboxen, Autowerkzeug sowie Betriebsstoffe und Kraftstoffe in begrenztem Umfang. Letzteres ist oft in jeweiligen Landesverordnungen geregelt. Und ja, eine Werkbank, in der auch mal dem Hobby gefrönt werden kann, ist auch erlaubt – allerdings muss die Garage ohne großen Aufwand wieder zum Parkplatz fürs Auto werden können. Und bei größeren Reparaturen am Auto sollte sowieso grundsätzlich die Fachwerkstatt in der Nähe aufgesucht werden.
Verboten ist auch das Lagern von Gasgrill, Gasflaschen und anderen explosiven oder gefährlichen brennbaren Stoffen.
Weg von der Straße – ab in die Garage
Warum das Ganze? Es geht um den kostbaren Straßenraum: Vor allem in Städten ist Parkraum knapp. Und der wäre noch viel knapper, wenn Garagen zweckentfremdet würden. Zum anderen dienen die Regelungen auch dem Brandschutz und damit der Sicherheit der Hausbewohner. Übrigens: Mieter:innen, die ihre gemietete Garage umfunktionieren, droht schlimmstenfalls die Kündigung des Mietvertrags. Denn ist die Garage Teil der angemieteten Wohnung, dann werden Wohnung und Garage als Einheit betrachtet. Mieter:innen sollten deshalb der Aufforderung zum Freiräumen der Stellfläche unbedingt nachkommen.