Wegen Überfüllung
geschlossen

Es beginnt mit den Autoreifen und den Fahrrädern, dann kommt der Grill, gefolgt von ausgedienten Gartenmöbeln und sonstigem Krimskrams, der sich über die Jahre angesammelt hat. Irgendwann ist die Garage so voll, dass das Auto keinen Platz mehr darin findet. Macht nix? Dann parke eben ich auf der Straße. Denkste! Garagen und Stellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. Was geht und was nicht? Hier steht’s.

Es sollen sogar schon Garagen zu Gästezimmern und Partyräumen umgewandelt worden sein. Was nach einer pfiffigen Idee klingt, kann zum Problem werden, denn es ist fast überall verboten, Garagen, Stellplätzen oder Carports zweckzuentfremden. Sowohl für Besitzer:innen als auch für Mieter:innen von Auto-Abstellflächen gilt: Ihre Nutzung ist rechtlich in sogenannten Garagenverordnungen (GaVO) vieler Bundesländer geregelt. Wer eine Garage besitzt oder mietet, darf sie auch nur entsprechend ihrer Bestimmung nutzen – also zum Ab- und Einstellen von Fahrzeugen. Eine Baugenehmigung für eine Doppelgarage ermächtigt für das Parken von zwei Fahrzeugen – nur ein Auto abzustellen und die andere Hälfte als Werkstatt zu nutzen, ist nicht zulässig. Wenn in der Garage auch andere Dinge wie der Rasenmäher oder besagte Gartenmöbel gelagert werden müssen, dann muss die Garage eine Genehmigung als „Garage mit Lagerraum“ besitzen.

Ein äußerst seltener Anblick: Die leere Garage, die sich nur öffnet, wenn das Auto eingestellt wird. Oft sind Garagen auch Abstellraum, Werkstatt oder Winterlager für Garten- und Terrassenmöbel. Bild: AdobeStock/Konstantin L

Ein Platz für Auto und Zubehör – nicht mehr

In Garage & Co. dürfen Dinge gelagert werden, die zum Auto gehören. Also etwa Winter- und Sommerreifen, Dachträger und Dachboxen, Autowerkzeug sowie Betriebsstoffe und Kraftstoffe in begrenztem Umfang. Letzteres ist oft in jeweiligen Landesverordnungen geregelt. Und ja, eine Werkbank, in der auch mal dem Hobby gefrönt werden kann, ist auch erlaubt – allerdings muss die Garage ohne großen Aufwand wieder zum Parkplatz fürs Auto werden können. Und bei größeren Reparaturen am Auto sollte sowieso grundsätzlich die Fachwerkstatt in der Nähe aufgesucht werden.

Verboten ist auch das Lagern von Gasgrill, Gasflaschen und anderen explosiven oder gefährlichen brennbaren Stoffen.

Bitte anderswohin bringen. Gasflaschen dürfen nicht in der Garage gelagert werden. Bild: AdobeStock/Sanhanat

Weg von der Straße – ab in die Garage

Warum das Ganze? Es geht um den kostbaren Straßenraum: Vor allem in Städten ist Parkraum knapp. Und der wäre noch viel knapper, wenn Garagen zweckentfremdet würden. Zum anderen dienen die Regelungen auch dem Brandschutz und damit der Sicherheit der Hausbewohner. Übrigens: Mieter:innen, die ihre gemietete Garage umfunktionieren, droht schlimmstenfalls die Kündigung des Mietvertrags. Denn ist die Garage Teil der angemieteten Wohnung, dann werden Wohnung und Garage als Einheit betrachtet. Mieter:innen sollten deshalb der Aufforderung zum Freiräumen der Stellfläche unbedingt nachkommen.

Titelbild: AdobeStock/trekandphoto
Zurück zur Startseite

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

6 Kommentare

  1. Unsere Garage war auch immer chronisch überfüllt. Damit das Auf nun endlich platz hat, werden wir anbauen. Wir haben sogar schon das Bauunternehmen beauftragen können. So läuft die Planung viel reibungsloser.

  2. Wow, ich wusste nicht, dass Garagen zweckentfremdet werden müssen. Dann werden wir uns wohl auch auf die Suche nach einem Lagerraum machen müssen. Bei unserer Menge wird es nun sowieso Zeit dafür.

  3. Wir haben auf unserem Grundstück mittlerweile auch sehr mit Platzmangel zu kämpfen. Vieles können wir weder in der Garage, noch im Garten mehr unterbringen. Dabei wusste ich nicht, dass Garagen in Deutschland nicht zweckentfremdet werden dürfen und ich frage mich, ob es in Österreich, wo ich mit meiner Familie wohne, auch so ist. Das Vermieten von Lagerflächen ist hier jedenfalls keine Seltenheit und wir werden uns auf jeden Fall nach den passenden Lagerräumen für unsere Sachen umsehen.

  4. Vielen Dank für diesen Artikel zu Garagen. Gut zu wissen, dass dessen Nutzung genau im Landesrecht geregelt ist. Ich werde mir einen Carport bauen lassen und wollte hier mal nachlesen.

  5. Wie nervig, dass viele ihre Garage anders nutzen, als sie genutzt werden sollte. Das würde mich als Vermieter auch sehr nerven. Ich bin froh über meine Immobilienverwaltung. Die hat immer einen guten Blick auf alle Mietwohnungen.

  6. Ich finde, in einen Garage gehört ein Auto. Auch in der Einfahrt sollte genug Stellplatz sein. Deswegen haben wir auch etwas vom Rasen weggenommen und ein Unternehmen für Pflasterbau beauftragt hier den Boden zu pflastern.

Nach oben scrollen