Die LED-Technologie bringt Tuner-Augen zum Leuchten. Das Angebot von Auf- und Nachrüstsätzen ist groß, aber längst nicht alles ist legal. Nicht genehmigte Lampen sind ein erheblicher Mangel, das heißt: Bei der Hauptuntersuchung wird die Plakette verwehrt.
„Prinzipiell darf eine Glühlampe nicht so einfach gegen Leuchtdioden ausgetauscht werden, selbst wenn der Sockel passt“, sagt Karsten Graef von TÜV SÜD. Solche sogenannten Retrofits sind in den meisten Fällen schlicht verboten, so der Experte. Also Finger weg.Inzwischen sind genehmigte LED-Retrofits für Halogen-Scheinwerferlampen –zugeschnitten auf bestimmte Fahrzeugtypen – auf den Markt gekommen. Sie haben eine rein deutsche Genehmigung. Erkennbar sind sie am Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), einer Wellenlinie und der dazugehörigen Genehmigungsnummer. Trotzdem gilt: Umbauten an der Lichtanlage generell lieber vorab mit der Fachwerkstatt besprechen. Die allgemeine Bauartgenehmigung (AGB) muss im Auto stets mitgeführt werden. Sie gilt nur für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind – auch wenn sie im Ausland unterwegs sind.
Nicht ohne E-Zeichen
Sogar Oldtimer mit der Scheinwerferlampe R2 („Bilux“) können über eine legale Nachrüstlösung mit Halogentechnik zeitgemäß leuchten. Voraussetzung ist ein Genehmigungszeichen – landläufig auch als „E-Zeichen“ bekannt. Das ist ein Kreis mit einem großen E und einer Zahl darin sowie einer Genehmigungsnummer. Das bestätigt, dass die Lichtquelle nach den Regelungen der UN-Organisation Economic Commission for Europe (ECE) geprüft und genehmigt ist.
Legal ist zudem der komplette Ersatz von Scheinwerfern und Leuchten, auch wenn diese einer anderen Lichttechnologie angehören. So gibt es für etliche Fahrzeugmodelle Umrüstsätze von Halogen auf Xenon oder LED. Auch dabei ist das Genehmigungszeichen auf dem Bauteil ein absolutes Muss. Achtung: Bei solchen Um- oder Nachrüstungen können auch weitere Umbauten wie eine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage notwendig sein.
Probleme mit der Versicherung
Der Einsatz von nicht genehmigten „lichttechnischen Einrichtungen“ kann große Probleme bereiten. „Die Betriebserlaubnis des Autos erlischt dabei“, so Graef. Dann droht nicht nur ein Bußgeld, es kann sogar zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung kommen. Graef: „Bei einem Unfall kann die Versicherung Zahlungen verweigern oder Regressansprüche stellen“, sofern er auf das Tuning zurückzuführen ist.
Titelbild: TÜV Süd