Auslandsknöllchen: Muss ich Strafzettel aus dem Ausland überhaupt bezahlen? Rechtsexpertin Miriam Struhalla weiß es.

Auslandsknöllchen
nicht ignorieren

Schickes Hotel, leckere Cocktails, überteuerte Sonnencreme – ein Urlaubstrip ins Ausland schlägt oft ein großes Loch ins Konto. Umso ärgerlicher, wenn dann noch ein Knöllchen dazukommt. Aber: Muss ich das überhaupt bezahlen? Unsere Rechtsexpertin Miriam Struhalla gibt Antwort.

Rund um Blitzer gibt es ja bereits genug Mythen. Wenn das dazugehörige Knöllchen dann auch noch aus dem Ausland kommt, ist die Unsicherheit meist umso größer. 

EU-Auslandsknöllchen? Zahlen! 

Werde ich im EU-Ausland geblitzt, muss ich zahlen. In den meisten Fällen gilt das auch dann, wenn ich schon nach Deutschland zurückgereist bin. Denn abhängig von der Höhe der Geldbuße wird auch in Deutschland vollstreckt. Es gibt nämlich ein EU-weites Abkommen, wie Geldstrafen aus dem Ausland vollstreckt werden können: Die Grenze liegt bei 70 EUR. Bei einem Knöllchen aus Österreich greift ein besonderes Abkommen, wonach ein Bußgeld sogar schon ab 25 EUR vollstreckt werden kann. 

Den Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland also einfach zu ignorieren, ist keine gute Idee. Denn die ausländische Behörde kann ein Vollstreckungsersuchen beim Bundesamt für Justiz einreichen. Ist das Ersuchen des EU-Staates nach Auffassung des Bundesamtes für Justiz rechtens, kontaktiert es den Halter des Fahrzeugs, der innerhalb einer Frist von 14 Tagen Stellung nehmen kann. Legt der Halter keinen Einspruch ein, ist die Vollstreckung rechtskräftig. Erfolgt dann aber keine fristgerechte Zahlung, wird der Bescheid notfalls mithilfe eines Gerichtsvollziehers vollstreckt. 

Nicht-EU-Auslandsknöllchen? Gut abwägen! 

Ein Bußgeldbescheid aus einem Nicht-EU-Land kann in Deutschland nicht vollstreckt werden. Diesen könnte ich also ignorieren. Doch auch das hat einen Haken: Ist meine Geldbuße bei einer erneuten Einreise in das Land noch nicht bezahlt, kann diese vollstreckt werden, sobald ich das Land wieder betrete. Abhängig vom Land droht sogar eine Haftstrafe. Kurzum: Ich erspare mir im Zweifel eine Menge Ärger, wenn ich Auslandsknöllchen grundsätzlich zahle.

Titelbild: gettyimages/Thomas Ruecker
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