Guckloch in der Windschutzscheibe
reicht nicht

Die Wiesen sind morgens bereits mit Reif überzogen – der Winter ist nah. Autofahrer und -fahrerinnen müssen sich jetzt darauf einstellen, die Scheiben ihres Fahrzeugs von Eis und Schnee zu befreien – aber bitte richtig.

Die frostigen Nächte der vergangenen Tage hatten es für Laternenparker in sich. Eiskratzen steht wieder auf dem Programm. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) reicht es aber nicht, nur ein kleines Guckloch freizukratzen. Die Scheiben müssen komplett frei sein. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Damit die Scheiben nicht verkratzen, solltet ihr nicht zu viel Druck auszuüben und wildes Hin- und Herkratzen vermeiden. Am besten geeignet ist aus Sicht von Experten ein stabiler Kunststoff-Eiskratzer. Außerdem wichtig: Ihr müsst auch die Kennzeichen, Scheinwerfer, Motorhaube und das Autodach von Schnee befreien.

Weitere Tipps für die kalte Jahreszeit findet ihr hier:
https://www.motusmagazin.de/ratgeber/wenn-nix-mehr-geht-starthilfe-fuers-auto/
und hier:
https://www.motusmagazin.de/werkstatt/anna-erklaert-auto-winterfest-machen/

Titelbild: AdobeStock/Pictures4you
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1 Kommentar

  1. Ich mache auch immer nur ein kleines Loch zum Schauen. Gut zu lesen, dass dies so nicht erlaubt ist. Aber momentan muss ich sowieso meine Windschutzscheibe reparieren lassen.

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