Die Ampel
und der Autoverkehr

Auf sechs Seiten geht es im jüngst unterzeichneten Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung um das Thema Verkehr und Mobilität. Etwa eine Seite davon ist dem Autoverkehr gewidmet. Was steht drin? Wir schauen drauf!

Am 15. Dezember 1924 ging in Berlin Deutschlands erste Ampel in Betrieb. Der sogenannte Verkehrsturm am Potsdamer Platz regelte den Verkehr an einem der verkehrsreichsten Plätze in Europa. In diesen Tagen, also ziemlich genau 97 Jahre später, geht in Berlin wieder eine Ampel an den Start. Auch die regelt den Verkehr – genauer die Verkehrspolitik. Die Rede ist natürlich von der Ampelkoalition, bestehend auf SPD, Grünen und FDP, die ihre politischen Ziele für die anstehende Legislaturperiode in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat. Wir haben uns diesen Vertrag aus Sicht der Autofahrerinnen und -fahrer angeschaut.

Tempolimit

Es bleibt dabei: Vorerst wird es auf Deutschlands Autobahnen kein generelles Tempolimit geben. Die Grünen konnten sich hier mit ihrer Forderung nicht durchsetzen, obwohl ein solches Limit schnell und einfach zu realisieren wäre. Prognose: Auch wenn es zunächst vom Tisch ist, das Thema Tempolimit wird uns sicher wieder begegnen.

Verbrenner

Dazu konnten sich die Koalitionäre nicht durchringen: Ein Ablaufdatum für Benziner und Diesel gibt es im Koalitionsvertrag nicht. Auch hier bleibt abzuwarten, was die Regierung mit dem von der EU vorgeschlagenen Ende im Jahr 2035 machen wird.

Bild: AdobeStock/olando
Bild: AdobeStock/olando

Diesel

Fällt es, das Diesel-Privileg? Geht es nach der neuen Regierung, dann soll die staatliche Subvention von Dieselkraftstoff beendet werden, ganz wie es die neue EU- Energiesteuerrichtlinie vorsieht. Dann könnte Diesel rund 20 Prozent teurer werden. Im Gegenzug prüft die Ampel, die Kfz-Steuer für Diesel-Pkw zu senken. 

Bild: AdobeStock/Björn Wylezich
Bild: AdobeStock/Björn Wylezich

E-Fuels

Sie hätten das Zeug, CO2-Grenzwerte einzuhalten, so zumindest das Argument von E-Auto-Skeptikern. E-Fuels sind synthetische Kraftstoffe, die mit Hilfe regenerativer Energien hergestellt werden. Gemäß Koalitionsvertrag sollen E-Fuel-Autos auch nach einem Verbrenner-Aus zugelassen werden dürfen. Noch ist allerdings nicht klar, wie die CO2-Vorteile von E-Fuels in die Flottengrenzwerte eingerechnet werden sollen. Und solange das nicht klar ist, sind E-Fuel-Konzepte für die Industrie nicht attraktiv.

Bild: AdobeStock/Destina
Bild: AdobeStock/Destina

Wasserstoff

Wie E-Fuels ist Wasserstoff eine Alternative zum E-Auto. Für die Regierungsparteien soll grün erzeugter Wasserstoff jedoch vorrangig – in Form von Gas – zur Stromerzeugung oder in der Stahlproduktion zum Einsatz kommen. Keine guten Vorzeichen also für Wasserstoff-getriebene Mobilitätskonzepte.

Bild: AdobeStock/scharfsinn86
Bild: AdobeStock/scharfsinn86

E-Autos

Bis 2030 sollen 15 Millionen E-Autos in Deutschland zugelassen sein – Plug-in-Hybride dürfen da nicht mehr mitgezählt werden. Aktueller Stand: Knapp eine Million E-Autos werden es bis Ende 2021 sein. Bleiben also noch stramme 14 Millionen Stromer, die in den kommenden neun Jahren ihre Käufer finden müssen. Deshalb soll der E-Auto-Bonus auch wie gewohnt weiterlaufen, erstmal bis Ende 2022. 2023 sollen sich dann Fördersummen und -richtlinien ändern. Dann gibt es die maximale Förderung etwa nur noch für E-Autos, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Harte Zeiten auch für Plug-in-Hybride. Die müssen künftig einen bestimmten elektrischen Fahranteil sowie eine elektrische Mindestreichweite – ab 1. August 2023 sind das 80 Kilometer – bieten. Ende 2025 soll die Kaufprämie für Plug-ins dann ganz fallen.

Bild: AdobeStock/Nischaporn
Bild: AdobeStock/Nischaporn

Ladeinfrastruktur

Die Ladeinfrastruktur für E-Autos soll zügig ausgebaut werden. Das Ziel: Bis 2030 sollen in Deutschland eine Millionen Ladesäulen bereitstehen. Die neue Regierung setzt dabei verstärkt auf Schnellladesäulen und will die Genehmigung hierfür vereinfachen.

Bild: AdobeStock/Mike Mareen
Bild: AdobeStock/Mike Mareen

Alternativen zum Auto

Mobilität ist mehr als Autofahren. Und dieses „Mehr“ will die neue Bundesregierung stärken. Etwa durch den Ausbau des Eisenbahnverkehrs. So soll der Personenverkehr per Bahn sich verdoppeln. Wie genau, steht noch nicht im Ampel-Vertrag. Darüber hinaus setzt Rot-Gelb-Grün auf die Vernetzung, Digitalisierung und Flexibilisierung der Mobilität. In diesem Themenkorb stecken innovative Mobilitätslösungen, die langfristig in eine Strategie für autonomes und vernetztes Fahren im ÖPNV eingebunden werden sollen.­­

Bild: AdobeStock/Sina Ettmer
Bild: AdobeStock/Sina Ettmer

Fazit

Die Richtung, in die die neue Bundesregierung aus Sicht der Autofahrerinnen und -fahrer geht, wird im Koalitionsvertrag deutlich: Die E-Mobilität soll weiter gestärkt werden. Hier sind die Ausführungen im Koalitionsvertrag schon recht konkret ausformuliert. Wohin es bei zukunftsfähigen Alternativen wie etwa E-Fuels oder Wasserstoff geht, da bleibt das Koalitionspapier sehr vage. Klar wird auch, dass das Auto in Zukunft nicht mehr als Solitär und alleinstehender Verkehrsträger gesehen wird. Das Auto soll zu einem Mosaikteil eines großen Mobilitätskonzeptes werden – nachhaltig, digital und eingebunden in ein stimmiges Zusammenspiel verschiedener Verkehrsträger.

Titelbild: AdobeStock/ChiccoDodiFC
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