Wer mit 50 Stundenkilometern unterwegs ist und mit einem Wildschwein kollidiert, dem prallen zwei Tonnen Gewicht aufs Fahrzeug. Von Oktober bis Dezember müssen Autofahrerinnen und Autofahrer wieder mit erhöhter Gefahr durch Wildwechsel rechnen. Wie könnt ihr einen Unfall vermeiden? Was ist zu tun, wenn es zur Kollision gekommen ist? Und zahlt die Versicherung? Wir sind diesen Fragen nachgegangen.
Am besten ist es natürlich, einen Wildunfall zu vermeiden. „Vielen ist nicht bewusst, dass ein 80 Kilo schweres Wildschwein mit einer Wucht von zwei Tonnen auf ein fahrendes Auto bei 50 Stundenkilometern aufprallt“, macht DEKRA-Unfallforscherin Stefanie Ritter deutlich. Insgesamt meldeten 2019 rund 295.000 Autofahrer ihrer Kaskoversicherung einen Schaden mit Wildtierbeteiligung. Das sind gegenüber 2018 rund 27.000 mehr Unfälle, wie der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) mitteilt. Die DEKRA-Unfallforscherin mahnt daher: „Auf gefährdeten Strecken heißt es jetzt: gut aufpassen und Fuß vom Gas.“
Verkehrszeichen ernst nehmen
Ihr Appell ist klar: Die Warnungen vor Wildwechsel sollte man unbedingt ernst nehmen. Wenn dieses Verkehrszeichen am Straßenrand steht, gilt die Strecke als Unfallschwerpunkt und ist nicht durch Wildschutzzäune gesichert. Autofahrer sollten sich aber auf allen Straßen in der Nähe von Waldgebieten, Hecken, Gebüschen und Feldern auf Wildwechsel einstellen. „Sie müssen hier reaktionsbereit sein, das Tempo verringern und die Fahrbahnränder gut im Auge behalten. Das geht auch aus verschiedenen Gerichtsurteilen hervor“, sagt die Unfallforscherin. „In diesen Bereichen empfiehlt es sich, nicht schneller als 70 bis 80 Stundenkilometer zu fahren und auf Überholmanöver zu verzichten.“
Der direkte Aufprall sei meist weniger gefährlich als die Kollision mit möglichem Gegenverkehr oder einem Baum. „Das Lenkrad gut festhalten und so gut es geht bremsen – das sollte die Grundreaktion bei einem plötzlichen Wildwechsel sein“, empfiehlt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.
Checkliste nach Kollision
Ist es zu einem Zusammenprall gekommen, sind einige Dinge zu beachten:
Die DEKRA rät:
- Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen und Unfallstelle absichern.
- Verletzten helfen und gegebenenfalls den Rettungsdienst (Notruf 112) anrufen.
- Wildunfälle sind in den meisten Bundesländern meldepflichtig – Polizei verständigen.
- Verletzte Tiere nicht anfassen, sie können in Panik geraten und Menschen schwer verletzen. Außerdem besteht Infektionsgefahr (Tollwut). Die Bergung toter Tiere dem zuständigen Förster oder Jagdpächter überlassen. Keine Wildtiere mitnehmen, das gilt als Wilderei.
- Unfall für die Versicherung dokumentieren und Fotos von Fahrzeug, Tier und Unfallort machen.
- Von der Polizei oder vom Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.
- Die Wildspuren am Fahrzeug nicht voreilig beseitigen, sondern vorher die Versicherung anrufen.
Wann zahlt die Versicherung?
Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren entstehen, ist laut GDV die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese immer auch Teilkasko, jedoch wirkt sich hier ein entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus. Laut HDI (Haftpflichtverband der Deutschen Industrie) müsst ihr allerdings schuldlos am Unfall sein, damit die Versicherung zahlt. Seid ihr etwa zu schnell gefahren und der Unfall hätte bei langsamerer Fahrweise vielleicht verhindert werden können, geht ihr leer aus. Allerdings muss die Versicherung mögliche Fahrfehler nachweisen.
Bei einigen Tarifen werden die Kosten nur gedeckt, wenn es sich um einen Wildunfall mit sogenanntem Haarwild handelt.
Zum Haarwild zählen:
- Schwarz- und Rotwild
- Wildschweine
- Kaninchen, Füchse, Marder und ähnliche Tiere
- Wisente, Elche
- Fischotter und Seehunde
Einen Wildunfall müsst ihr nachweisen, beziehungsweise beweisen. Laut Allianz reicht in der Regel dafür die Bescheinigung des Jägers. Aber auch andere Beweisdokumente (Fotos, Zeugenaussagen) sind sinnvoll, um den Unfallhergang belegen zu können. Das gelte vor allem dann, wenn der Schaden durch ein Ausweichmanöver entstanden ist. Ist etwa ein Häschen für den Ausweichunfall verantwortlich, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Oft wird zur Überprüfung des Unfallvorgangs ein Gutachter herangezogen. Wurde in der Police eine Selbstbeteiligung vereinbart, müsst ihr einen Teil der Kosten selbst tragen.
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Bremsen für Tiere
Bei einem Auffahrunfall liegt nach deutschem Verkehrsrecht die Hauptschuld bei demjenigen, der auffährt. Fahrer müssen vorausschauend, aufmerksam und mit genügend Sicherheitsabstand fahren. Die Ausnahme: Ist ein kleines Tier – etwa ein Eichhörnchen – Grund für eine Vollbremsung, kann den Fahrer eine Mitschuld treffen. Hier überwiegt die Pflicht des Autofahrers, auf die Verkehrssicherheit und damit auch auf nachfolgende Fahrzeuge zu achten. Das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich: jeder Wildunfall muss einzeln bewertet werden.
Mehr zum Thema Wildunfälle gibt’s hier:
https://www.motusmagazin.de/aktuelles/news/wildunfaelle-im-herbst/
https://www.motusmagazin.de/aktuelles/schutz-vor-wildunfaellen-mit-siren7/