Licht ist Pflicht
Während in Deutschland das Fahren mit Tagfahrlicht freiwillig ist, ist es in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben. So etwa in Dänemark, Estland und Norwegen. In Italien muss es außerorts und auf der Autobahn eingeschaltet werden. Wer kein spezielles Tagfahrlicht hat, nutzt das Abblendlicht. Ein Verstoß gegen die Regeln kann teuer werden. Gleiches gilt, wenn man sich über das Rauchverbot im Auto hinwegsetzt. Dieses gilt bei minderjährigen Mitreisenden etwa in England, Frankreich, Griechenland, Österreich, Luxemburg und Italien. Die Altersgrenzen unterscheiden sich teilweise. Für Cabrios gibt es manchmal Ausnahmen. Eine ungewöhnliche Verkehrsregel herrscht in Tirol. Dort ist das Umfahren von Autobahn-Staus über Landstraßen im Sommer und über Pfingsten zeitweise verboten.
Achtung Umweltzone
Auch auf Fahrverbotszonen müssen Autofahrer im Ausland achten. In vielen französischen Städten wie Paris, Grenoble oder Lyon gibt es Umweltzonen, die nur mit der „Crit’Air“-Vignette befahrbar sind, die sichtbar am Auto angebracht werden muss. Sie kann inklusive Versandkosten für rund fünf Euro bestellt werden. In Belgien gibt es Umweltzonen zum Beispiel in Antwerpen und Brüssel. Verstöße gegen die Vorschriften werden dort mit einem Bußgeld zwischen 150 und 300 Euro geahndet.
Keine Punkte in Flensburg
Bußgelder für im EU-Ausland begangene Verkehrsverstöße können seit 2010 in Deutschland eingetrieben werden. Mit dem Halterdatenaustausch innerhalb der EU, können verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Überhol- oder Handyverstöße schnell verfolgt werden. Punkte in Flensburg gibt es für im Ausland begangene Verkehrsverstöße jedoch nicht. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.
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