Wer aus einer Kolonne ausschert, muss laut Gerichtsurteil zuvor nach hinten schauen. Auch bei sehr langen Autoschlangen ist mit Überholenden zu rechnen.
Beim Überholen langer Fahrzeugkolonnen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Wer ausschert, sollte daher besondere Vorsicht walten lassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervorgeht. In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer beim Linksabbiegen aus einer langsam fahrenden Kolonne von zehn Fahrzeugen heraus mit einem Motorradfahrer kollidiert. Dieser hatte die Autoschlange gerade links überholte.
Beide fühlen sich im Recht
Vor Gericht forderten beide Parteien von der jeweils anderen Seite Schadensersatz. Der Autofahrer war der Ansicht, dass der Motorradfahrer eine derart lange Kolonne nicht hätte überholen dürfen. Es habe sich um eine unklare Verkehrslage gehandelt, die besondere Vorsicht erfordert hätte. Für den Biker war der offensichtlich ausgebliebene Schulterblick des Autofahrers die Unfallursache.
Teilschuld für Biker
Das Gericht folgte der Argumentation des Motorradfahrers und rechnet dem Autofahrer 75 Prozent der Schuld zu. Der Biker hätte auf der gut einsehbaren Strecke beim Überholvorgang gut erkannt werden können. Die 25-prozentige Mithaftung des Bikers resultiert aus der sogenannten allgemeinen Betriebsgefahr des Motorrads.