Das EU-Mitglied Spanien schreibt ab 2026 eine LED-Leuchte als Warnsignal vor und schafft das seit Jahrzehnten übliche Warndreieck ab. Das Beispiel dürfte international Schule machen.
Man hat es im Kofferraum immer dabei und hofft, es nie zu brauchen: das Warndreieck. In Spanien braucht man es ab 1. Januar 2026 tatsächlich nicht mehr. An seiner Stelle schreibt das spanische Verkehrsministerium eine neue Sicherheitsausstattung vor. Und die ist, na klar, viel moderner, sicherer und auch vernetzt.
Autos in Spanien brauchen ab kommendem Jahr eine mobile, etwa faustgroße LED-Leuchte mit dem Produktnamen V16 als Pflichtausstattung. Im Kern handelt es sich um ein orangefarbenes Blinklicht, das im Gefahrenfall den nachfolgenden Verkehr warnen soll. Es sind bereits verschiedene Modelle im Handel – auch in Deutschland – von denen die meisten mit einem Magnetfuß versehen sind. Die Leuchte muss im Fahrzeug mitgeführt werden, und weil sie wenig Platz beansprucht, reist sie am besten im Innenraum in Reichweite der Insassen mit. Die dazugehörige Vorschrift ist, sie bei einer Panne oder einem Unfall an der höchsten Stelle des Fahrzeugs anzubringen und einzuschalten. Bei einem Pkw ist das in der Regel das Autodach, bei größeren Fahrzeugen mit schwer erreichbarem Dach ist vorgesehen, sie möglichst gut sichtbar beispielsweise an der Fahrertür anzubringen, damit der nachfolgende Verkehr sie wahrnimmt. Mit Magnetfuß hat sie in beiden Fällen sicheren Halt.
Die Warnleuchte soll sicherer für die Insassen sein
Vordergründig hat diese Lösung zwei wichtige Vorteile: Erstens kann man die Warnleuchte einschalten und auf das Dach setzen, ohne den Wagen zu verlassen. Das bisher übliche Aufstellen eines Warndreiecks 50 bis 150 Meter hinter der Gefahrenstelle war in der Praxis oft riskant: Türe öffnen, Warnweste überstreifen, Kofferraum öffnen, Warndreieck einsatzbereit machen, dem fließenden Verkehr entgegengehen und es aufstellen. In diesem Ablauf lauerten speziell auf Autobahnen und / oder bei Nacht viele Gefahren, vom nachfolgenden Verkehr nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen zu werden. Zweiter Vorteil ist die deutlich bessere Sichtbarkeit. V16-Leuchten, die den spanischen Zulassungsvorschriften entsprechen, sind bis zu einem Kilometer weit wahrnehmbar.
Integrierter Sender meldet die Gefahrenstelle
Eine weitere wichtige Funktionalität der V16-Technologie ist unsichtbar: In die Leuchte ist ein Mobilfunksender integriert, der nach dem Einschalten in regelmäßigen Abständen seine Positionsdaten an eine digitale Plattform überträgt. Auf die Daten dieser Plattform greifen die Einsatzkräfte zu, gegebenenfalls der Autobahnbetreiber, der den Warnhinweis auf seine Verkehrsleittechnik übertragen kann, und (das ist eher noch Zukunftsmusik) Autofahrer auf der betreffenden Strecke, die vernetzte Verkehrsdienstleistungen nutzen. Die spanischen Behörden schreiben vor, dass die Hersteller der Leuchten eine eSIM einbauen müssen, die mindestens 12 Jahre lang garantiert aktiv ist, und dass der eingebaute Energiespeicher eine Betriebsdauer von 18 Monaten gewährleistet. Danach sind die Fahrzeughalter für die Funktionsfähigkeit ihres V16-Systems selbst verantwortlich.
In Deutschland erlaubt, doch kein Ersatz für das Warndreieck
In Deutschland ist das Benutzen einer V16-Leuchte grundsätzlich erlaubt, sie ersetzt aber nicht die Pflicht, ein Warndreieck aufzustellen. Die digitalen Add-ons gibt es hier ohnehin (noch) nicht. Für deutsche Autofahrer in Spanien gibt es keine V16-Pflicht, wenn sie mit dem eigenen Wagen unterwegs sind. Die Regel gilt nur für Fahrzeuge, die in Spanien zugelassen sind. Nimmt man in Spanien ab nächstem Jahr einen Mietwagen, sollte man sich vergewissern, ob eine V16-Leuchte an Bord ist, wo an Bord sie ist und wie sie funktioniert. Experten für Verkehrssicherheit gehen davon aus, dass andere europäische Länder oder die EU als Ganzes rasch mit der neuen Technik nachziehen werden, wenn sie sich in Spanien in der Praxis bewährt. Von V16 schon einmal etwas gehört zu haben, ist also kein unnützes Wissen.