Mit einer Ladesäule auf dem Kundenparkplatz werden Supermärkte quasi auch zu Tankstellen. Aber eben nur fast. Denn an den Ladenöffnungszeiten ändert das nichts.
Von Supermärkten betriebene Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge legitimieren keine Sonntags- und Feiertagsöffnungen der Verkaufsstelle. Eine Betreiberin hatte einen Antrag zur Öffnung ihres Supermarkts an Sonntagen gestellt. Dieser wurde laut dem Portal „RA Online“ jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen.
Gericht hat entschieden
Im vorliegenden Fall berief sich die Betreiberin auf das Berliner Ladenöffnungsgesetz, welches es Tankstellen erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen Reisbedarf-Artikel zu verkaufen. Da auf dem Parkplatz ihres Bio-Markts Autos Strom tanken können, öffnete sie auf Berufung auf diese Ausnahmeregelung ihr Geschäft zum Verkauf von Lebensmitteln. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ordnete jedoch an, ihren Betrieb mit sofortiger Wirkung sonn- und feiertags geschlossen zu halten. Daraufhin stellte die Supermarkt-Betreiberin einen entsprechenden Gegenantrag beim Verwaltungsgericht Berlin, den dieses im Eilverfahren zurückwies.
Leitbild der Tankstellen umgekehrt
Begründet wurde die Entscheidung unter anderem mit der Tatsache, dass die Antragstellerin den Betrieb einer Tankstelle weder angemeldet habe noch diesen auf ihrer Homepage bewerbe. Außerdem sei das Angebot des Stromtankes auf die eigenen Kunden beschränkt und mit einem Kaufvorgang verknüpft, was wiederum das Leitbild der Tankstelle geradezu umkehre.
Wissenswertes zum Thema E-Ladestationen und Ladekabel findet ihr hier: https://www.motusmagazin.de/ratgeber/ladekabel_fuer_e-autos/