Auf Parkplätzen gibt es kein klares Tempolimit. Autofahrer sollten trotzdem nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein, wie unter anderem aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Demnach müssen Autofahrer immer bremsbereit sein und jederzeit anhalten können – etwa um auf ausparkende Fahr-zeuge zu reagieren.
Der BGH spricht konkret von „geringer Geschwindigkeit“, andere Urteile benennen die Schrittgeschwindigkeit oder gehen von Geschwindigkeiten zwischen 3 und 7 km/h aus. Wer schneller unterwegs ist, könnte bei einem Unfall selbst dann zumindest teil-weise haften, wenn er nicht der Verursacher war.
Unfallgefahr, bei der nur eines hilft: kühlen Kopf bewahren.
Wer eine Reise mit dem Caravan in Europa macht, muss einiges beachten. Zum Beispiel beim Tempo oder beim Parken.
2024 sollen von der EU neue Führerscheinrichtlinien verabschiedet werden, die für reichlich Zündstoff sorgen.