Autonomes Fahren ist in Deutschland derzeit noch nicht erlaubt. Bild: VW

Autonomes Fahren:
Mensch, übernehmen Sie!

Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Vorher will die Bundesregierung noch ein Gesetz zum autonomen Fahren verabschieden. Dabei sind noch viele Fragen offen.

Das autonome Fahren gilt als das als Zukunftsprojekt der deutschen Automobilindustrie. Laut CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer soll Deutschland beim Thema selbstfahrende Autos international führend werden. Aber noch ist autonomes Fahren in Deutschland nicht erlaubt. Das soll sich in Zukunft ändern. Das Bundeskabinett hat jetzt eine neue Gesetzesvorlage dazu gebilligt. Inhalt ist die sogenannte Stufe Vier. Demnach muss zwar noch ein Mensch im Fahrzeug sitzen, aber nur in Notfällen eingreifen. Im nächsten Schritt sollen sich Fahrzeuge dann ganz ohne Menschen am Steuer im Straßenverkehr bewegen dürfen. Modellversuche dazu laufen bereits ­ – in einigen Städten gibt es Pilotprojekte mit Bussen im ÖPNV oder Betriebsshuttles bei großen Unternehmen.

Nächster Schritt

Seit dem 21. Juni 2017 gilt in Deutschland das Gesetz zum automatisierten Fahren ­ – eine Vorstufe hin zum autonomen. Es regelt den Betrieb hochautomatisierter Fahrzeuge. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig die Fahraufgabe übernehmen. Ein Fahrer ist dabei aber weiterhin notwendig. Nun soll nach dem Willen der Bundesregierung der nächste Schritt folgen. Das neue Gesetz stelle einen zentralen nächsten Baustein dar, um das autonome Fahren in die Praxis zu bringen und Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen zu ermöglichen.

Noch viele Fragen offen

Autonome Fahrzeuge sollen den Straßenverkehr sicherer machen. Doch Kritiker führen an, dass es immer noch Sicherheitsbedenken gibt. Die Autos seien technisch noch nicht ausgereift, wird da ins Feld geführt. Zudem ist Haftungsfrage bisher ungeklärt. Kommt es zum Unfall, ist dann der Halter oder der Hersteller schuld? Weitere Bedenken zielen auf den Datenschutz ab. Ein autonomes Fahrzeug sendet und empfängt permanent Informationen ­ – etwa zum Standort und zum Ziel. Diese Daten, so bemängeln Kritiker, könnten von Kriminellen missbraucht werden.

Sportliches Ziel

Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren will die Regierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Dort wurde definiert, „bis zum Ende der Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge auf geeigneten Infrastrukturen schaffen zu wollen“. Doch die ungeklärten Fragen könnten zu Verzögerungen führen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen. Ein sportliches Unterfangen – am 26. September wird neu gewählt.Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Dort wurde als Ziel definiert, bis zum Ende der Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge auf geeigneten Infrastrukturen schaffen zu wollen.

 

Titelbild: Volkswagen AG
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1 Kommentar

  1. Ich finde es beeindruckend, was heute alles möglich ist. Ich durfte auch schon mal bei einem Fahrzeug mitfahren, dass durch Automatisierung fuhr. Die offenen Fragen werden sicherlich auch bald geklärt werden.

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