Anhängerversicherung: Laut Gesetzesreform vom 17. Juli 2020 zahlt im Regelfall nur noch die Versicherung des Fahrzeugs.

Gesetzesreform für die
Anhängerversicherung

Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht hat, mussten sich in der Regel sowohl die Versicherungen von Fahrzeug als auch Anhängerversicherung den Schaden teilen. Ab sofort zahlt nur noch eine – es zählt die Unfallursache.

Seit dem 17. Juli 2020 gilt die Gesetzesreform: Verursacht ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall, muss nun im Regelfall die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Das war in den vergangenen Jahren nicht klar geregelt, beziehungsweise für die Versicherungen und damit auch die Fahrzeug- und Anhängerhalter deutlich komplizierter: Versicherung von Zugfahrzeug und Anhängerversicherung mussten sich nämlich die Kosten für den Schaden teilen. Die Gesetzesreform betrifft Auflieger von Sattelzügen, Wohnwagen als auch kleine Hänger mit Gartenabfällen. 

Ausnahme: Anhänger als Verursacher 

Die Versicherung des Anhängers wird demnach nur noch zur Kasse gebeten, sollte die überwiegende Unfallursache auf den Hänger zurückzuführen sein. Dies wäre zum Beispiel bei einem geplatzten Reifen am Anhänger der Fall. Dank der Neuregelung sinkt für Versicherungsgesellschaften der Verwaltungsaufwand wie auch die Zahl der Schäden, für die Versicherungen von Anhängern aufkommen. Kfz-Versicherer wie die R+V  und Kravag haben angekündigt, ihre Haftpflichtbeiträge für Anhänger kurzfristig zu senken. Denn für sie bedeutet die neue Rechtslage weniger bürokratischen Aufwand.

Anhängerversicherung – muss das sein? 

Glasklar: ja. Ob Pferdetransporter, Wohn- oder Umzugsanhänger, eine Extra-Versicherung ist seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben. Schließlich könnte sich ein Anhänger vom Auto lösen und ein anderes Fahrzeug beschädigen. Das ist mit einer normalen Fahrzeugversicherung nicht abgedeckt. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann wie auch beim Fahrzeug eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. (SP-X)

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Bild: Subaru
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