Falschparker auf Radweg

Neuer Bußgeldkatalog:
Jetzt wird’s teuer

Verkehrssünder müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Wer zu schnell unterwegs ist oder falsch parkt, muss ab November mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

Eigentlich sollten bereits 2020 deutlich härtere Strafen für Temposünder kommen. Wegen eines Formfehlers wurde die Verschärfung des Bußgeldkatalogs jedoch aufgehoben. Jetzt hat sie der Bundesrat in veränderter Form verabschiedet. Wie ursprünglich geplant, steigen die Bußgelder. Zudem werden neue Tatbestände eingeführt. Die geplante Verschärfung der Fahrverbote gibt es jedoch nicht.

Tacho zeigt 240 Stundenkilometer an
Raser müssen tiefer in den Geldbeutel greifen. Bild: SP-X

Für Verstöße bis zu zehn Stundenkilometern innerorts steigt das Bußgeld zum Beispiel von 15 auf 30 Euro. Bei Überschreitungen von 16 bis 20 Stundenkilometern erhöht sich das Verwarngeld von 35 auf 70 Euro. Und wer 41 bis 50 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss künftig 400 statt 200 Euro bezahlen. Außerdem gibt es – wie schon bisher – zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Teurer wird es zudem, wenn ihr außerorts das Tempolimit zum Beispiel um 16 bis 20 Stundenkilometer überschreitet. Dann müsst ihr nun 60 statt bisher 30 Euro zahlen.

*Wenn innerhalb eines Jahres ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
*Wenn innerhalb eines Jahres ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
*Wenn innerhalb eines Jahres ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
*Wenn innerhalb eines Jahres ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Falschparkern geht es kräftig an den Geldbeutel. Wer auf Rad- oder Gehwegen sowie in zweiter Reihe regelwidrig hält oder parkt, muss mit Bußgeldern von bis zu 110 Euro rechnen. Bei Halteverstößen mit Behinderungen oder Gefährdungen kommt künftig noch ein Punkt in Flensburg obendrauf. Und wer einen Behindertenparkplatz blockiert, muss 55 statt 35 Euro zahlen. Eine Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Falschparker ahndet der Gesetzgeber mit bis zu 100 Euro. Als neuer Tatbestand wird das unberechtigte Parken auf Flächen für E-Autos eingeführt. Wer auf entsprechend markierten Bereichen mit einem Fahrzeug ohne E-Nummernschild steht, muss mit 55 Euro Verwarngeld rechnen. Wenn ihr keine Rettungsgasse bildet oder sie unerlaubt nutzt, drohen euch Bußgeldern in Höhe von 200 bis 320 Euro.  Ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Flensburg-Punkte gibt es noch obendrauf.

Verkehrssünder werden zur Kasse gebeten. Bild: AdobeStock/maho
Verkehrssünder werden zur Kasse gebeten. Bild: AdobeStock/maho

Mehr Schutz für Radfahrer

Mit der Novelle wird außerdem der Überholabstand bei Radfahrern explizit auf mindestens 1,50 Meter innerorts sowie zwei Meter außerorts festgelegt. Lastwagen über 3,5 Tonnen dürfen zudem innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo fahren, sofern dort mit Radfahrern und Fußgängern zu rechnen ist. Ein Vergehen wird mit 70 Euro geahndet. Und für Auto-Poser steigt das Bußgeld von 20 auf 100 Euro.

Titelbild: AdobeStock/Thomas Stockhausen
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