Ist nach einer Kreuzung das Tempolimit automatisch aufgehoben? Entgegen anders lautenden Gerüchten ist die Antwort: nein.
Dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung grundsätzlich an der nächsten Kreuzung oder Autobahnauffahrt endet, wenn das ursprüngliche Verkehrszeichen dort nicht wiederholt wird, ist nur ein Gerücht. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) endet ein Tempolimit in der Regel erst durch das Aufhebungszeichen, ein Ortausgangsschild oder ein neues Verkehrszeichen mit Tempogebot.
Keine Regel ohne Ausnahmen
Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn die Beschränkung durch die Kombination mit einem Gefahrenzeichen an Stellen mit erhöhtem Unfallrisiko, wie etwa einer Baustelle oder einer Schule, angeordnet wird. Dann endet das Limit ohne Aufhebungsschild, nachdem ihr die Gefahrenstelle passiert habt. Auch wenn das Tempolimit nur für eine bestimmte Streckenlänge gilt, ist keine Aufhebung nötig. Erkennbar ist das an einem kleinen Zusatzschild mit einer Meterangabe und zwei Pfeilen. Ein weiterer Sonderfall: Wenn nach einer Einmündung das Tempolimit nicht wiederholt wird, so dass ortsunkundige Autofahrer keine Kenntnis von ihm haben. In solchen Fällen kann den Temposündern kein Regelverstoß vorgeworfen werden. Ortskundigen jedoch schon.