Dürfen während des Lock-Downs überhaupt mehrere Menschen im Fahrzeug sitzen? Und müssen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen, oder sind die Masken im Straßenverkehr gar verboten?
Das oberste Gebot im Kampf gegen die Pandemie lautet, Kontakte soweit es geht zu reduzieren. Laut aktueller Corona-Verordnung dürfen sich derzeit in den meisten Bundesländern nur Menschen aus höchstens zwei Hausständen in der Öffentlichkeit treffen. Ein Familienausflug mit dem Auto raus ins Grüne ist also weiterhin möglich. Fahrgemeinschaften mit mehr als einem Kollegen oder Shoppingtouren mit mehreren Freundinnen sind hingegen erst mal tabu. Es sei denn, alle sind eng miteinander verwandt oder verheiratet.
Keine Masken im Auto
Während in den öffentlichen Verkehrsmitteln nach der Verordnung der Landesregierungen Masken getragen werden müssen, darf man im Auto – auch zu zweit oder dritt – ohne unterwegs sein. Für den Fahrer lohnt sich ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO): Dort heißt es in § 23 Abs. 4: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Wer also in seinem Fahrzeug nicht auf den Mund-Nasen-Schutz verzichten möchte, muss drauf achten, dass „die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind“, wie die Hamburger Rechtsanwältin Daniela Mielchen in der B. Z. erklärt. Zudem darf die Sicht nicht behindert sein. Es sollten also nur Mund und Nase bedeckt werden, damit eine Identifizierung bei Verstößen möglich ist. Kann ein Fahrer nicht ermittelt werden, könne die Behörde eine Fahrtenbuchauflage verhängen. Dann muss der Fahrzeughalter jede einzelne Fahrt mit dem Auto genau dokumentieren.