Technisch ist Mercedes bereits seit längerem so weit, nun ist auch eine wichtige genehmigungsrechtliche Schranke gefallen: Die S-Klasse darf zeitweise ohne menschliches Zutun im Verkehr unterwegs sein. Noch gibt es aber einige Einschränkungen.
Fahrer und Fahrerinnen einer Mercedes S-Klasse können künftig am Steuer Zeitung lesen. Die Stuttgarter haben nun als weltweit erster Hersteller eine Freigabe für das hochautomatisierte Fahren auf Level 3 erhalten. Die Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gilt zunächst allerdings nur für Deutschland, weitere Märkte sollen folgen.
Nur bis Tempo 60
Das „Drive Pilot“ genannte System kann auf geeigneten Autobahnabschnitten per Knopfdruck am Lenkrad aktiviert werden. Aktuell ist das bundesweit auf 13.191 Kilometern möglich. Zunächst ist die Nutzung rechtlich nur bis Tempo 60 erlaubt. Und dies, obwohl rein technisch höhere Geschwindigkeiten möglich wären. Wichtigster Anwendungsfall bleibt somit zunächst die Entlastung des Fahrers oder der Fahrerin im Stau: Während das Fahrzeug selbst lenkt, bremst und beschleunigt, kann der Mensch seine Aufmerksamkeit dauerhaft vom Verkehrsgeschehen abwenden. Beschäftigungen wie Zeitunglesen oder Essen sind während dieser Zeit möglich. Schlafen hingegen ist nicht erlaubt. Denn Fahrer:innen müssen umgehend das Steuer übernehmen, wenn das System aussteigt. Etwa, weil die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs wieder zunimmt.
Es wird noch automatischer
Das hochautomatisierte Fahren auf Level 3 ist eine Vorstufe zum vollautomatisierten Auto auf Level 4. Auf dieser Stufe fährt das Fahrzeug dauerhaft völlig selbstständig und könnte auch ganz ohne lebendige Insassen unterwegs sein. Das ist zum Beispiel wichtig für den Betrieb von Robotaxis. Allerdings klappt das nur in vordefinierten geographischen Grenzen oder unter bestimmten Wetterbedingungen. Von „echtem“ autonomen Fahren wird erst ab Level 5 gesprochen. Auf absehbare Zeit dürfte jedoch kein Auto dieses Niveau erreichen. Bereits in vielen Fahrzeugklasse verfügbar ist das teilautomatisierte Fahren auf Level 2. Der Mensch darf dabei die Hände jedoch nur kurz vom Lenkrad nehmen und muss jederzeit wieder ins Geschehen eingreifen können.
Mercedes bekommt zuerst Genehmigung
„Seit vielen Jahren arbeiten wir daran, unsere Vision vom automatisierten Fahren zu verwirklichen. Mit dem LiDAR-basierten System haben wir eine innovative Technologie für unsere Fahrzeuge entwickelt, die dem Kunden ein einmaliges, luxuriöses Fahrerlebnis bietet und ihm das Wichtigste schenkt: Zeit. Mit der Behördengenehmigung ist uns nun ein Durchbruch gelungen: Als erster Hersteller geht bei uns hochautomatisiertes Fahren in Deutschland in Serie“, so Markus Schäfer, Mitglied des Vorstands der Daimler AG und Mercedes-Benz AG, Chief Technology Officer verantwortlich für Entwicklung und Einkauf.
Teure Technik
Die Level-3-Fähigkeit von Mercedes ist aktuell die höchste Stufe, die ein frei verkäufliches Serienauto erreicht. Wettbewerber Audi hatte zuvor eine ähnliche Technik einsatzreif entwickelt, sie aber zunächst aufgrund unklarer rechtlicher Rahmenbedingungen nicht offiziell angeboten. Die Typgenehmigung für das Mercedes-System könnte nun aber auch die Ingolstädter sowie weitere Wettbewerber beflügeln, Level-3-Assistenten auf den Markt zu bringen. Die Technik ist in der Branche verfügbar. Sie ist jedoch recht teuer. Die S-Klasse nutzt als Sensoren neben Radar und Kameras auch die kostspieligen Laserscanner. Wer das System für seine Limousine ordert, wird wohl einen hohen vierstelligen oder sogar knapp fünfstelligen Betrag zahlen müssen.
Gesetz bildet Grundlage
Mercedes will das Level-3-Angebot zügig ausbauen. In Kürze soll die Technik auch der elektrischen Oberklasselimousine EQS zugutekommen. Auf lange Sicht wird sie wohl auch in kleineren Modellen einziehen. Zunächst jedoch dürfte die Zahl der Märkte wachsen. Die Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes gilt potenziell nahezu weltweit. Allerdings ist in jedem Staat zusätzlich eine Erlaubnis durch das nationale Straßenverkehrsrecht nötig. In Deutschland existiert diese bereits seit 2017 durch die damalige Novelle des Straßenverkehrsgesetztes (StVG).
Mehr über autonomes Fahren erfahrt ihr hier: https://www.motusmagazin.de/mobilitaet/autonomes-fahren/