Das Auto auf einem Supermarktplatz längere Zeit stehen zu lassen, kann ein teurer Spaß werden. Zumindest dann, wenn ihr Schilder zur Höchstparkzeit ignoriert.
Über das Parken auf dem Supermarktplatz dürften sich nur die wenigsten Gedanken machen. Doch womöglich kennt ihr das auch: Ihr stellt das Auto vor dem Geschäft ab, geht in aller Ruhe einkaufen und erledigt noch einige Dinge in der Umgebung zu Fuß. Aber Achtung! Immer mehr Betreibende von Supermärkten, Baumärkten oder anderen Einkaufswelten beschränken die Nutzung ihrer Parkplätze zeitlich. Gleichzeitig überlassen sie die Überwachung und Einhaltung der zeitlichen Vorgaben privaten Dienstleistern. Bei Zuwiderhandlung riskieren Autofahrer:innen teure „Knöllchen“. Gewerbetreibende wollen so verhindern, dass Autos die raren Parkplätze lange blockieren. Von Fremd-Dauerparkenden erst gar nicht zu reden.
Hinweise beachten
Wenn ihr euer Auto auf einem Supermarktparkplatz abstellen wollt, achtet am besten auf Kennzeichnungen. Oftmals gibt es Schilder, die auf Parkregeln – wie etwa eine zeitliche Begrenzung und Nutzung einer Parkscheibe aufmerksam machen. Diese müssen jedoch gut sichtbar aufgestellt sein. Außerdem ist es verpflichtend, dass darauf folgende Informationen festgehalten werden: maximale Parkdauer und die Nutzung einer Parkscheibe oder was passiert, wenn dagegen verstoßen wird. Kostenpflichtiges Abschleppen oder Strafgelder gehören zu Sanktionsmaßnahmen.
Bei Missachtung droht Strafe
„Wer eine solche Parkfläche nutzt, geht mit dem Grundbesitzer einen Vertrag ein und akzeptiert mit der Nutzung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, darauf weist Wolfgang Müller, Rechtsexperte der Ideal-Versicherung hin. Verstoßt ihr dagegen, beispielsweise durch Parken ohne Parkscheibe, kann ein Strafzettel folgen. Da es sich um einen privaten Parkplatz handelt, fällt hier kein klassisches Verwarnungsgeld, sondern eine Vertragsstrafe an. Egal wie das „Knöllchen“ genannt wird: Es wird in der Regel teuer. Meist muss mit Kosten in Höhe von 20 bis 30 Euro gerechnet werden. Das ist besonders ärgerlich, wenn ihr im Supermarkt einkaufen wart, jedoch lediglich vergessen habt, die Parkscheibe in die Windschutzscheibe zu legen. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, mit dem Einkaufsbeleg in Kopie schriftlich um eine Stornierung aus Kulanzgründen zu bitten. Entsprechend solltet ihr beim Einkauf immer auch den Kassenzettel mitnehmen.
Widerspruch einlegen
Betroffene sollten in jedem Fall prüfen, ob sich eine Einwendung lohnt, rät der Rechtsexperte. Wer beispielsweise eine unangemessen hohe Strafe von 50 Euro zahlen soll, kann dagegen vorgehen. Auch versteckte oder verdreckte – und damit nur schlecht oder gar nicht lesbare Hinweisschilder sind Gründe, um eine Einwendung zu machen. Solltet ihr in dieser Situation gelangen, macht am besten ein Foto von den Schildern, damit ihr die Umstände nachweisen könnt. Achtet darauf, ob auf der Zahlungsaufforderung Details wie Abschleppvorbereitung vermerkt wurden. Denn wenn euer Fahrzeug nie abgeschleppt oder dafür vorbereitet wurde, solltet ihr die Überwachungsfirma oder die Parkplatzbetreibenden schriftlich kontaktieren. Nicht auf das Knöllchen zu reagieren, ist keine gute Idee. Dann können Mahngebühren sowie mögliche Inkasso- und Anwaltskosten den Einkauf so richtig teuer machen.