Den Termin für Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) zu überziehen, ist keine gute Idee. Neben Bußgeld und Punkten in Flensburg droht ebenfalls obendrauf eine Ergänzungsuntersuchung. Alle wichtigen Infos rund um die HU/AU gibt es hier!
Darf die Hauptuntersuchung überzogen werden? Ab wann drohen Bußgelder? Welche Fristen gelten beim Ablaufen der TÜV-Plakette? Wir beantworten euch die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.
Ist HU überziehen erlaubt?
Grundsätzlich lautet die Antwort auf diese Frage: Nein. Nach §29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf das Ablaufdatum auf der TÜV-Plakette nicht überzogen werden. Wer dennoch den Temin verstreichen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog müsst ihr allerdings erst eine Geldstrafe zahlen, wenn ihr den Termin um mehr als zwei Monate überzogen habt. Dabei erhebt die prüfende Sachverständigenorganisation kein Bußgeld – das geschieht nur, wenn der Verstoß bei einer Polizeikontrolle entdeckt wird.
Bei Motorrädern, Pkw und leichten Anhängern kostet euch dieser Verstoß 15 Euro. Ist der TÜV bereits seit vier bis acht Monaten abgelaufen, droht euch ein Bußgeld von 25 Euro. Wenn ihr die acht Monate überschritten habt, kostet es satte 60 Euro inklusive eines Punktes in Flensburg.
Verspätungskosten
Wenn euer Fahrzeug mit abgelaufene HU beim Prüfer eures Vertrauens untersucht wird, kann das teuer werden. Falls die Plakette seit über zwei Monaten abgelaufen ist, ist die Prüfstelle verpflichtet eine „erweiterte HU“ durchzuführen. Diese kostet euch dann etwa 20 Prozent mehr als eine reguläre Prüfung. Kostet die Hauptuntersuchung normalerweise 150 Euro, müsst ihr bei einer erweiterten HU also mit 180 Euro rechnen.
TÜV-Plakette richtig ablesen
Am hinteren Kennzeichen findet ihr die Prüfplakette zwischen dem Städtekürzel und euren individuellen Buchstaben. In der Mitte der Plakette steht das Jahr, in welchem die HU abläuft. Am Rand der Plakette stehen die Monate. Oben, also in der 12-Uhr-Position, steht der Monat, in welchem die nächste HU ansteht. Wenn beispielsweise die fünf an oberster Stelle steht, müsst ihr die nächste HU im Mai des angegebenen Jahres durchführen. Ab Juni gilt die Plakette dementsprechend als abgelaufen.
In eurem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht ebenfalls, wann das Fahrzeug wieder zur Prüfstelle eures Vertrauens muss.
Durchgefallen – was nun?
Werden bei der Hauptuntersuchung Mängel an eurem Fahrzeug festgestellt, verlän-gert sich die Gültigkeit der Plakette um einen Monat. Diesen Zeitraum könnt ihr für das Beheben der Mängel nutzen und das Fahrzeug anschließend zur Nachuntersuchung bringen. Handelt es sich um erhebliche Mängel, müsst ihr diese umgehend beseitigen. Solltet ihr diese Frist nicht einhalten wird eine weitere, kostspielige Hauptunter-suchung durchgeführt. Zudem droht euch bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von 15 Euro. Eine Verlängerung der einmonatigen Frist ist nicht möglich.
Probleme mit der Versicherung
Bei einem Unfall sind die Ansprüche Dritter grundsätzlich durch die Kfz-Versicherung abgedeckt – auch dann, wenn die HU abgelaufen ist. Bei fahrlässigem Handeln kann euch die Versicherung in Regress nehmen und einen Teil der Schadenssumme zurückverlangen. Hierbei wir ebenfalls geprüft, welche sicherheitsrelevanten Mängel zum Unfallzeitpunkt am Fahrzeug bereits vorhanden waren. Aber nicht vergessen: Es kann unabhängig von der HU zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen. Beispielsweise, wenn ihr die bekannten, sicherheitsrelevante, Mängel in fahrlässiger Weise nicht beachtet bzw. behoben habt.
Wie oft muss mein Fahrzeug zur HU?
Neuwägen müsst ihr nach Erstzulassung und erster HU erst nach drei Jahren wieder zur Prüfstelle eures Vertrauens bringen. Danach alle zwei Jahre. Bei Motorrädern muss grundsätzlich alle zwei Jahre eine HU durchgeführt werden. Unabhängig davon, wie neu die Maschine ist.
Egal ob Benziner, Diesel oder Elektro – alle Fahrzeugtypen haben die gleichen HU-Fristen. Bei Elektrofahrzeugen untersucht die Prüfstelle, zusätzlich zur normalen Untersuchung, die Akkus und der Ladeanschluss.
Sonderfall Saisonkennzeichen
Unabhängig vom Fahrzeugtyp dürft ihr ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nicht in der Ruhephase bewegen. Läuft eure Plakette während der Ruhephase ab, könnt ihr die HU im ersten Monat des Betriebszeitraums durchführen lassen.
Wir haben einem Prüfingenieur bei der Prozedur über die Schulter geschaut.