Mann wartet an einer Bahnhaltestelle mit seinem E-Roller auf die Bahn.

Harte Kante gegen E-Scooter:
Wo sie im ÖPNV unerwünscht sind

Ob gewollt oder nicht: E-Scooter gehören fest zum Landschaftsbild vieler deutscher Städte. In den letzten Jahren wurde aber vermehrt Kritik laut – insbesondere in Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Viele Bundesländer haben die Mitnahme von E-Rollern im ÖPNV nun untersagt.

E-Roller sind überall, doch nicht überall gleich beliebt – so wurden sie vor Kurzem beispielsweise aus dem Stadtbild der europäischen Touristenmetropolen Paris und Madrid verbannt. Schuld daran sei vor allem die Rücksichtslosigkeit vieler Fahrer und die daraus resultierenden Folgen für die innerstädtische Verkehrssicherheit. Ein dahingehendes Verbot wurde hierzulande bereits in Gelsenkirchen ausgesprochen – eine harte Linie, die schon bald weitere Städte fahren könnten.

Explosionsgefahr der Akkus

Wer hingegen bald schon keine Linien mehr fahren könnte, sind E-Rollerfahrer selbst: Viele Verkehrsgesellschaften haben die Rollermitnahme in den Öffentlichen Verkehrsmitteln stark eingeschränkt. Eine Entwicklung, die auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) befürwortet. Der maßgebliche Verbotsgrund liegt laut VDV in den unzulänglichen Sicherheitsstandards der Akkus und der daraus resultierenden Brand- und Explosionsgefahr von E-Rollern begründet.

Bild mit Symbolcharakter: E-Roller müssen draußen bleiben.
Sieht man immer öfters: E-Roller müssen draußen bleiben. Bild: AdobeStock/Trygve

Wo gilt das Mitnahmeverbot?

Seit dem 01. Oktober dürfen E-Roller nicht mehr in den Straßenbahnen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt befördert werden. Damit steht die Mainmetropole nicht allein da – so hat die Hamburger Hochbahn AG ein solches Verbot bereits im Sommer 2023 in Kraft gesetzt. Darüber hinaus lehnen auch alle kommunalen Verkehrsbetriebe in Nordrhein-Westfahlen und der Stadt Leipzig, Augsburg und Nürnberg die Mitnahme von E-Rollern in Bussen und Bahnen ab. Dasselbe gilt auch für alle Verkehrsmittel, die zur Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH, der Münchner Verkehrsgesellschaft und dem Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen gehören.

Rücksichtnahme erwünscht

Obwohl viele Städte und Bundesländer noch nicht von dieser Regelung betroffen sind, bleiben weitere flächendeckende Verschärfungen dieser Art abzuwarten. Dennoch gilt nach wie vor: Gerade zu Stoßzeiten sollte der Rollertransport per Bus oder Bahn verhindert werden.

Titelbild: AdobeStock/Otto Blues
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