Autos an Silvester

Autos an Silvester:
Ab ins neue Jahr – aber sicher!

Böller, Raketen und Fontänen: Wenn die kleinen Explosionen im Zylinder nicht mehr die einzigen Feuerwerke sind, dann ist es wieder soweit, Silvester steht bevor. Hier einige Tipps, wie Sie ihr Auto vor dem Feuerwerk schützen.

Silvester ist – vor allem bei Autobesitzern – ein zweischneidiges Schwert. Steht der fahrbare Untersatz ungeschützt in der Silvesternacht auf der Straße, dann ist die Angst um Blessuren meistens groß. Und das nicht zu Unrecht: Umherfliegende Feuerwerkskörper hinterlassen gerne unschöne Schmauchspuren, kleine Verbrennungen und Explosionslöcher im Lack oder zerbrechen das ein oder andere Autofenster.

Schlüssel zur Sicherheit: der Standort

Was kann der fürsorgliche Autobesitzer tun, damit er sein Gefährt in Sicherheit weiß? Die Antwort ist simpel wie einleuchtend zugleich: den richtigen Standort finden. Vor allem Laternenparker in vielbewohnten Gegenden sind einem hohen Schadensrisiko ausgesetzt. Denn hier fliegt reichlich Feuerwerkskörper umher. Daher am besten das Auto an Silvester weit abseits vom Trubel parken. Am sichersten ist dafür eine Garage. Wer keine eigene hat, der weicht für diese eine Nacht auf ein öffentliches Parkhaus aus. Weit weg von den Silvester-Feierlichkeiten sind auch Gewerbegebiete. Da geht es zum Jahreswechsel generell eher ruhig zu – also perfekt für eine geruhsame Nacht zugunsten von Auto und Besitzer.

Erste Hilfe bei kleinen Schäden

Kleinere Blessuren, wie Schmauchspuren, entfernt eine Autopolitur in den meisten Fällen restlos. Laut TÜV Süd sollten die schwarz-braunen Verfärbungen allerdings unter keinen Umständen mit Verdünnungs- oder anderen Reinigungsmittel behandelt werden. Schafft es die Politur nicht, die unschönen Stellen zu säubern, dann ist es besser, einen Spezialisten ans Werk zu lassen.

Am Morgen danach: Und wer haftet?

Ist der Verursacher bekannt, kommt normalerweise dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Kann allerdings kein Verantwortlicher ausgemacht werden, springt bei Explosions- und Brandschäden, sowie bei Glasbruch die Teilkaskoversicherung des Autobesitzers ein. Bei Lack- und Verdeckschäden benötigt der Böller-geschädigte Autobesitzer allerdings eine Vollkasko-Versicherung.

Neues Jahr, neues im Straßenverkehr: Was sich für Verkehrsteilnehmer in 2020 ändert.

Titelbild: Gettyimages/Jan-Stefan Knick/EyeEm
Zurück zur Startseite

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen