Parkscheibe im Auto

Parkscheibe:
Auf den Strich kommt es an

Wer eine Parkscheibe auslegt, sollte akkurat sein. Sonst kann es teuer werden.

Die Nutzung einer Parkscheibe birgt einige Tücken. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) Paragraf 13 Abs. 2 muss der Zeiger der Scheibe bei Parkbeginn auf den Strich der nächsten halben Stunde ausgerichtet werden. Befindet sich der Zeiger zwischen den Strichen, also nicht auf einer halben beziehungsweise vollen Stunde oder hat der Fahrer eine falsche Zeit angegeben, droht ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro. Darauf weist die Ideal-Versicherung hin.

Stellt man sein Auto etwa um kurz nach 14 Uhr auf einen Parkplatz mit Parkscheibenpflicht ab, dreht man die Parkscheibe auf 14.30 Uhr. Beginnt die Parkscheibenpflicht erst zu einem späteren Zeitpunkt, wird diese Uhrzeit angeben. Die Parkscheibe muss außerdem gut sichtbar – am besten auf dem Armaturenbrett – abgelegt werden. Ihr Aussehen ist gesetzlich geregelt. Handschriftliche Zettel oder Scheiben mit lustigen Sprüchen als Ersatz für Parkscheiben sind nach der StVO nicht zulässig.

Titelbild: SP-X
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