Viele haben es verinnerlicht: Wenn man ausnahmsweise ein alkoholisches Getränk zu viel genossen hat, lässt man das Auto stehen und geht besser zu Fuß. In Städten, wo Mietroller entlang der Straßen geparkt sind und auf den nächsten Fahrer warten, ist der Anreiz groß, sich diesen Fußweg vom bequemen E-Roller abnehmen zu lassen.
Doch Vorsicht: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Verkehrsrechtlich darf man sie überall dort benützen, wo Fahrräder erlaubt sind. Beispielsweise in verkehrsberuhigten Zonen, sofern Fahrradfahren dort nicht ausdrücklich verboten ist, auf den Fahrradseitenstreifen von Straßen, auf Fahrradwegen und auch auf der Straße, sofern es keinen Sonderweg für Radfahrer gibt. Ausdrücklich verboten ist das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen, auch wenn häufig das Gegenteil zu beobachten ist.