Auch auf dem E-Scooter
gilt das Führerscheinrecht

E-Roller gelten als Kraftfahrzeuge, selbst wenn man sie auf Gehwegen benutzt. Bei Verkehrsverstößen kann das den Führerschein kosten.

Viele haben es verinnerlicht: Wenn man ausnahmsweise ein alkoholisches Getränk zu viel genossen hat, lässt man das Auto stehen und geht besser zu Fuß. In Städten, wo Mietroller entlang der Straßen geparkt sind und auf den nächsten Fahrer warten, ist der Anreiz groß, sich diesen Fußweg vom bequemen E-Roller abnehmen zu lassen.

Doch Vorsicht: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Verkehrsrechtlich darf man sie überall dort benützen, wo Fahrräder erlaubt sind. Beispielsweise in verkehrsberuhigten Zonen, sofern Fahrradfahren dort nicht ausdrücklich verboten ist, auf den Fahrradseitenstreifen von Straßen, auf Fahrradwegen und auch auf der Straße, sofern es keinen Sonderweg für Radfahrer gibt. Ausdrücklich verboten ist das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen, auch wenn häufig das Gegenteil zu beobachten ist.

Strafen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis

Zurück zum nicht mehr ganz nüchternen Menschen auf dem Weg nach Hause. Die Versuchung ist groß, einen E-Scooter auf einem wenig belebten Gehweg für ein risikoloses Transportmittel zu halten. Wird man allerdings erwischt oder es kommt zu einem Unfall, können die Rechtsfolgen drastisch sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat jüngst einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer in zweiter Instanz zum Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt. Er hatte nicht einmal einen Unfall verursacht, war lediglich in einer Fußgängerzone einer Polizeistreife aufgefallen. Die Blutprobe ergab einen Wert von 1,64 Promille. Die Richter sahen in diesem Fall eine Verkehrsgefährdung, die sie wie eine Trunkenheitsfahrt im Auto bewerteten. Für E-Scooter gelten dieselben Vorschriften wie für andere Kraftfahrzeuge: Personen unter 21 Jahren und Fahranfänger dürfen überhaupt keinen Alkohol konsumieren, bevor sie am Straßenverkehr teilnehmen, für alle anderen liegt die Promille-Grenze bei 0,5.

Alarmierender Anstieg der Unfallzahlen

Hintergrund solch drastischer Strafen ist der starke Anstieg von E-Scooter-Unfällen, bei denen Personen zu Schaden kommen. Ihre Zahl ist innerhalb eines Jahres um fast 50 Prozent gestiegen. Bei 8260 Scooter-Unfällen starben laut Angaben des TÜV elf Menschen, knapp 1250 wurden schwer verletzt.

Titelbild: AdobeStock/ dissx
 
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