Benziner und Diesel dürfen nicht auf E-Auto-Ladeplätzen geparkt werden. Selbst wenn ein zweiter Platz daneben noch frei ist und niemand behindert wird, hat das Falschparken dort deutliche Folgen.
Wer seinen Verbrenner-Pkw auf einem Elektroauto-Parkplatz abstellt, muss zumindest mit einem Verwarngeld oder Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall werdet ihr abgeschleppt. Das Abschleppen ist auch dann verhältnismäßig, wenn vor Ort weitere E-Auto-Stellplätze mit Lademöglichkeit frei sind, wie sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster ergibt.
In der Verhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob das Abschleppen nötig gewesen war oder ob ein Bußgeld gereicht hätte. Das Gericht sah die Maßnahme als verhältnismäßig an, da eine Verkehrsbehinderung vorlag. Diese sei schon allein dadurch gegeben, dass der Parkplatz und somit die Ladestation für gesetzlich privilegierte Elektrofahrzeuge dadurch nicht verfügbar war. Es komme dabei nicht darauf an, ob konkret in diesem Zeitraum ein Bedarf bestanden hat oder weitere Parkplätze mit Ladestationen frei waren, wie „RA Online“ aus der Entscheidung zitiert.
Auch für E-Fahrzeuge gilt: Augen auf bei der Parkplatzwahl
Übrigens: Auch mit Elektroautos könnt ihr auf den Parkplätzen unter Umständen zu Falschparkern werden und ihr müsst mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Das ist dann der Fall, wenn die Nutzung des Elektro-Parkplatzes an Bedingungen geknüpft ist. So kann beispielsweise ein Schild eine Höchstparkdauer vorschreiben. Auf manchen Stellflächen ist nur das Parken mit gleichzeitigem Aufladen gestattet. Deshalb gilt auch Vorsicht mit E-Fahrzeugen.